Baugewerbe: Baumeister und Gewerkschaften einigen sich
Die Baumeister und die von den Gewerkschaften vertretenen Bauarbeiter haben sich auf einen neuen Landesmantelvertrag geeinigt. Das teilten sie nach der letzten Verhandlungsrunde gemeinsam mit. Der Vertrag hat eine Laufdauer von sechs Jahren.
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Der Vertrag hat eine Laufdauer von sechs Jahren - von Anfang 2026 bis Ende 2031.
In den intensiven Verhandlungen sind beide Parteien aufeinander zugegangen. Sie seien überzeugt, eine Lösung gefunden zu haben, welche die Attraktivität der Baubranche für die heutigen Mitarbeitenden sowie für den künftigen Nachwuchs steigere, wie es in der gemeinsamen Mitteilung des Schweizer Baumeisterverbands und der Gewerkschaften Syna und Unia heisst.
Vereinbart wurde, dass Firmen ein Arbeitszeitmodell wählen können mit einer konstanten täglichen Arbeitszeit und dafür mehr Über- und Minderstunden. Auch soll künftig eine vereinfachte Überstundenregelung sowie die Möglichkeit zur Schaffung eines Langzeitferienkontos für Mitarbeiter gelten, welche Überstunden ansparen möchten. Die Einführung der neuen Arbeitszeitplanung soll per 1. Januar 2027 erfolgen.
Reisezeit und Untertagebau
Die Regelungen zur Reisezeit werden auf eine Weise ausgestaltet, dass sie zukünftig auch allgemeinverbindlich erklärt werden können. Ab einem gewissen Ausmass zählt die Reisezeit zu den Überstunden, wie es in der gemeinsamen Mitteilung heisst. Bestandteil der Einigung sind auch ein Lohnpaket und eine Absicherung der Teuerung sowie «substanzielle Erhöhungen der Zuschläge und Zulagen im Untertagebau». Das Lohnpaket habe einen Umfang von mehreren Prozenten gerechnet auf die sechsjährige Laufzeit des Landesmantelvertrags, sagte dazu SBV-Mediensprecher Matthias Engel auf Anfrage der sda.
Das Ergebnis der Verhandlungen müsse von den Entscheidungsgremien auf beiden Seiten noch genehmigt werden. Bei den Baumeistern wird eine ausserordentliche Delegiertenversammlung am 17. Dezember 2025 das definitive Resultat beschliessen. Auf Seiten der Gewerkschaften Unia und Syna finden am 24. respektive 20. Januar 2026 die Berufskonferenzen statt, welche über das Verhandlungsresultat befinden.
Klage wird nicht zurückgezogen
Nicht zurückziehen wird der SBV laut Engel eine Klage wegen angeblicher Verletzung der Friedenspflicht durch die Gewerkschaften, welche kürzlich bei einem Gericht eingereicht wurde. Dies jedenfalls solange weiterhin Streiks im Raum stünden, sagte der Mediensprecher Engel weiter. Im Herbst hatten in der ganzen Schweiz Bauarbeiter in mehreren Städten Demonstrationen für ein gutes Resultat in den Verhandlungen durchgeführt.
Der Landesmantelvertrag im Bauhauptgewerbe besteht seit dem 1. Januar 2023 und läuft Ende dieses Jahres aus. Er regelt die Löhne und Arbeitsbedingungen der rund 80'000 auf dem Bau Beschäftigten in der Schweiz. (sda/mgt/sts)