10:19 BAUBRANCHE

Abstimmungen im Kanton Zürich: Streit über Pistenausbau und Uferwege

Teaserbild-Quelle: Flughafen Zürich

Die Fluglärmdebatte ist im Kanton Zürich wieder lauter geworden: Am 3. März entscheiden die Zürcher Stimmberechtigten, ob zwei Pisten am Flughafen Zürich verlängert werden sollen. Zudem befindet das Stimmvolk über öffentliche Uferwege am Zürichsee.

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Quelle: Flughafen Zürich

Der Flughafen Zürich will die zwei Pisten 28 und 32 verlängern.

Die Flughafenvorlage gilt im Kanton als die Abstimmung des Jahres – entsprechend hoch gingen denn auch die Wogen im Vorfeld des Urnengangs. Gegner verlangten gar, dass die Abstimmungszeitung nicht ausgeliefert werde – ihre Argumente seien vom Regierungsrat abgeändert und gekürzt worden. 

Der Regierungsrat wies diese Darstellung zurück und die Abstimmungszeitung wurde unverändert verschickt. Bei der umstrittenen Vorlage stehen sich als Befürworter grundsätzlich die bürgerlichen Parteien und als Gegner die links-grünen Parteien gegenüber. 

Pünktlicher oder grösser? 

Mit längeren Pisten könnten die Sicherheitsmarge erhöht und die betrieblichen Abläufe am Flughafen Zürich optimiert werden, bringen die Befürworter unter dem Motto «sicherer, zuverlässiger und pünktlicher» vor. 

Mit Pistenverlängerungen würden die Kapazitäten erhöht, kritisieren die Gegner. Mehr Flugbewegungen führten zu mehr Lärm und klimaschädlichen Emissionen. Der «hochfrequentierte und exzellent angebundene Flughafen» sei heute gross genug. 

Die Flughafen Zürich AG will die Piste 28 um 400 Meter nach Westen und die Piste 32 um 280 Meter nach Norden verlängern. Um ein Plangenehmigungsverfahren einreichen zu können, braucht sie auch die Zustimmung der Kantonsvertreter im Verwaltungsrat. 

Der Regierungsrat steht hinter dem Ansinnen. Der Kantonsrat sprach sich nach einer intensiven Debatte ebenfalls für die Pistenverlängerungen aus – der Entscheid fiel mit 87 zu 83 Stimmen knapp aus. 

Chaoten zur Kasse bitten 

Am 3. März entscheiden die Zürcherinnen und Zürcher im Weiteren, ob die Veranstalter und Teilnehmer von unbewilligten Demonstrationen für den Polizeieinsatz und angerichtete Sachschäden aufkommen müssen. 

Die «Anti-Chaoten-Initiative» der SVP verlangt, dass eine solche Kostenüberwälzung in jedem Fall zwingend erfolgt. Eine Mehrheit des Kantonsrats spricht sich für einen abgeschwächten Gegenvorschlag aus, der eine Rechnung nur an «vorsätzlich handelnde Verursacher» vorsieht. 

Derzeit liege es im Ermessen der Gemeinden, ob sie «Chaoten» zur Kasse bitten oder die Demo-Kosten den Steuerzahlenden aufbürden, bringen die Initianten vor. Das führe zu Rechtsungleichheit, es brauche eine kantonale Regelung. «Für die Kostentragungspflicht darf es keine Rolle spielen, wo die Demonstration stattfindet.»

Von einem Bürokratiemonster, das in keinem Verhältnis zu den einzutreibenden Kosten steht, sprechen die Gegner von Initiative und Gegenvorschlag. Der Verrechnungszwang schrecke Demo-Veranstalter ab, dies verstosse gegen das Grundrecht der freien Meinungsäusserung. 

Blick auf den Zürichsee

Quelle: Reustli - Own work wikimedia CC BY-SA 4.0 DEED

Neben dem Pistenausbau befindet das Stimmvolk ausserdem über öffentliche Uferwege am Zürichsee.

Öffentliche Uferwege am Zürichsee

Ebenfalls zur Abstimmung gelangt die Volksinitiative «Für öffentliche Uferwege mit ökologischer Aufwertung». Diese fordert unter anderem einen durchgehenden Uferweg entlang des Zürichsees. 

Frei zugängliche Gewässer und naturnahe Uferwege besässen eine einzigartige Anziehungskraft, bringen die Befürworter vor. Deren Bedeutung nehme angesichts des Bevölkerungswachstums und der baulichen Verdichtung zu. 

Der Bau eines Zürichsee-Uferwegs sei nur mit «einem massiven Eingriff ins Privateigentum» möglich, halten die Gegner fest. Die Kosten von 350 bis 650 Millionen Franken – ein Grossteil für Landerwerb und Entschädigungen – seien unverhältnismässig.

Schliesslich befinden die Stimmberechtigten noch über eine unumstrittene Änderung der Kantonsverfassung, um zusätzliche Voraussetzungen für die Wählbarkeit von Richterinnen und Richtern an die obersten kantonalen Gerichte festlegen zu können. (sda/pb)

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