Unternehmenssteuern: Längere Frist für Verlustverrechnung
Verluste früherer Geschäftsjahre sollen Unternehmen künftig über einen längeren Zeitraum steuerlich geltend machen können als bisher. Der Nationalrat hat einer entsprechenden Gesetzesreform zugestimmt. Nun geht die Vorlage an den Zweitrat.
Demnach sollen Verluste neu während zehn Jahren mit dem Reingewinn der Steuerperiode verrechnet werden können. Bis anhin lag die Frist bei sieben Jahren. Die Verlängerung der Verlustverrechnungsperiode hatte das Parlament mit einer überwiesenen Motion verlangt. Von der Covid-19-Pandemie getroffene Unternehmen sollen sich auf diese Weise besser erholen können, lautete der Tenor. Die Änderung soll für Verluste ab dem Jahr 2020 gelten.
Zugutekommen sollen die Neuerungen ausdrücklich allen Betrieben sowie Selbstständigerwerbenden. Bei dem von der Pandemie in Mitleidenschaft gezogenen Unternehmen könne die verlängerte Abzugsmöglichkeit unter Umständen den Wiederaufbau erleichtern, wie es von Seiten der Kommissionsmehrheit hiess. Profitieren könnten aber auch Startups, die eine längere Aufbauzeit benötigten, bevor sie Gewinne erwirtschaften.
Mehr Spielraum, aber zeitlich nicht unbegrenzt
Es sei richtig, real erlittene Verluste nicht mit Steuern zu belasten, hielten mehrere bürgerliche Mitglieder im Nationalrat fest. Die korrekte Lösung wäre die zeitlich unbegrenzte Möglichkeit der Verlustverrechnung, wie sie unsere Nachbarstaaten kennen, so die Mehrheit. Die Erstreckung auf zehn Jahre sei daher ein kleiner Schritt, der den wenigen betroffenen Unternehmen mehr Spielraum biete.
Der Nationalrat hat die Gesetzesreform gegen den Willen des Bundesrats und der Ratslinken gutgeheissen. Die linke Minderheit lehnte die Vorlage ab mit Verweis auf die nicht einschätzbaren Mindereinnahmen, die Lage des Bundeshaushalts und die unklaren Auswirkungen der neuen Regelung. Von den Änderungen könnten zudem juristische Personen profitieren, die nicht zu den krisengeschädigten Unternehmen gehörten, wurde im Rat argumentiert.
Finanzministerin Karin Keller-Sutter wies im Namen des Bundesrats darauf hin, dass für überlebensfähige und sanierungswürdige Unternehmen bereits im geltenden Recht wirksame steuerliche Begleitmassnahmen bestünden. Bund, Kantone und Gemeinden müssten mit der Neuerung ab 2028 mit finanziellen Einbussen rechnen. Diese liessen sich aber nicht näher abschätzen. Schliesslich sagte die grosse Kammer zum Beginn der Sommersession mit 127 zu 64 Stimmen Ja zu Gesetzesänderungen bei der direkten Bundessteuer im Rahmen der Steuerharmonisierung. Das Geschäft geht nun an den Ständerat. (sda/sts)