Kanton will Ausbreitung der Waschbären verlangsamen
Der Kanton Aargau will die weitere Ausbreitung des Waschbären verlangsamen: Der Aargau liege zusammen mit dem Kanton Basel-Landschaft an der "südlichen Ausbreitungsfront des Waschbärs", schrieb der Regierungsrat am Freitag in der Antwort auf eine Interpellation aus den Reihen von SP, SVP, Mitte und Grünen.
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Kleiner Störenfried: die Waschbärendpolulation wächst vor allem im Baselbiet und im Aargau.
Vor knapp hundert Jahren aus Nordamerika für die Pelzzucht nach Deutschland importiert, stören Waschbären mittlerweile vielerorts das natürliche Gleichgewicht der Tierwelt. In der Schweiz wurde die ersten in den 1970er-Jahren erstmals gesichtet. Mittlerweile sind die schlauen Allesfresser vor allem im Baselbiet und im Kanton Aargau unterwegs.
Seit 2019 erlegte die Jägerschaft des Kantons Aargau jedes Jahr Waschbären. So sind im vergangenen Jahr 60 Waschbären erlegt oder als Fallwild geborgen. Es sei davon auszugehen, dass sich diese Entwicklung fortsetze, heisst es in der Beantwortung der Interpellation weiter.
Massnahmen zum Schutz vor Waschbären für Wohngebäude
Zur Bekämpfung setzt der Regierungsrat in erster Linie auf die Aufklärung der Bevölkerung sowie auf die Unterstützung der Jägerschaft. Die Fachstelle Neobiota hat dazu dazu einen Informationsflyer erarbeitet, der konkrete Schutzmassnahmen für Wohngebäude aufzeigt: So soll man keine Speisereste oder Tierfutter im Freien stehen lassen. Zudem wird soll man, den Kompost abdecken und den Zugang zu Häusern über Katzenklappen verhindern. Und wer auf einen Waschbären trifft, soll dies der Jagdaufsicht melden.
Zudem stellt die kantonale Sektion Jagd und Fischerei für den gezielten Fang eines Waschbären den Jagdgesellschaften elf eigens entwickelte Kastenfallen im Dauereinsatz bereit, wie es in der Beantwortung heisst. Ein Aargauer Schreiner fertige diese Fallen mitsamt Abfangkorb für rund 800 Franken pro Stück an. Der Kastenfallen-Typ sei von der
Fachstelle Jagdstelle und Fischerei entwickelt worden. Dieser habe sich bewährt. Weil das Aufstellen solcher Fallen als jagdliche Tätigkeit gelte, bleibe der Einsatz Jägern vorbehalten. (mai/sda)