13:15 VERSCHIEDENES

Gericht weist Beschwerde gegen Schutzgebiet Fraubrunnenmoos ab

Teaserbild-Quelle: Hauke Roy, Eigenes Werk, wikimedia CC BY-SA 4.0 DEED

Im vom Kanton Bern unter Schutz gestellten Gebiet im Fraubrunnenmoos prallen Interessen von Naturschutz und Landwirtschaft aufeinander. Das bernische Verwaltungsgericht hat nun eine Beschwerde gegen die Unterschutzstellung abgewiesen.

Kiebitz

Quelle: Hauke Roy, Eigenes Werk, wikimedia CC BY-SA 4.0 DEED

Das knapp fünf Hektar grosse Gebiet des Fraubrunnenmoos liegt zwischen Fraubrunnen und Schalunen und beherbergt die zweitgrösste Kiebitzkolonie der Schweiz. (Symbolbild)

Hinter der Beschwerde stehen die Gemeinde Fraubrunnen, verschiedene Flurgenossenschaften, bäuerliche Vereine und Privatpersonen. Das knapp fünf Hektar grosse Gebiet des Fraubrunnenmoos liegt in einer landwirtschaftlich intensiv genutzten Ebene zwischen Fraubrunnen und Schalunen.

Es beherbergt die zweitgrösste Kiebitzkolonie der Schweiz. Der Kiebitz ist als gefährdete Art auf der Roten Liste der Brutvögel. Die Gegend ist auch Heimat für zahlreiche weitere Tier- und Pflanzenarten und zeichnet sich durch eine hohe Biodiversität aus, wie dem Urteil des Verwaltungsgerichts zu entnehmen ist.

Die Beschwerdeführer brachten vor, dass sich innerhalb des Schutzperimeters landwirtschaftliche Fruchtfolgeflächen befänden. Diese hätten kompensiert werden müssen.

Boden bleibt als Kulturland erhalten

Das Verwaltungsgericht verneint dies. Obschon die landwirtschaftliche Bewirtschaftung des Bodens gewisse Einschränkungen erfahre, werde der Boden selber nicht verändert und bleibe als Kulturland erhalten. Laut Verwaltungsgericht ist die Unterschutzstellung auch verhältnismässig. Es werde nicht mehr Land geschützt als nötig.

Auch einen Eingriff in die Eigentumsrechte anerkennt das Verwaltungsgericht nicht. Die Beschwerdeführer hatten kritisiert, dass das Gebiet nicht mehr überall betreten werden darf. Eingriffe in die Eigentumsgarantie sind gemäss Verwaltungsgericht unter anderem dann zulässig, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage bestehen und im öffentlichen Interesse liegen.

Ein solches gewichtiges öffentliches Interesse erkennt das Gericht im Schutz des Fraubrunnemoos. Kiebitze seien störungsempfindlich. Daher sei auch das teilweise Betretungsverbot nicht zu beanstanden.

Landwirtschaft weiterhin möglich

Landwirtschaft sei im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung mit dem Kanton weiterhin möglich. Für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung könnten Flurwege weiterhin ohne Ausnahmebewilligung befahren werden. Die Nutzungen würden also nicht vollständig untersagt.

Mildere Massnahmen als ein Betretungsverbot würden nicht zum Erfolg führen, kommt das Gericht zum Schluss. So hätten etwa Flugblätter mit Verhaltenshinweisen wenig gebracht. Das Urteil des Verwaltungsgerichts kann noch an die nächsthöhere Instanz weitergezogen werden.

Die bernische Wirtschafts-, Umwelt- und Energiedirektion hatte das Fraubrunnenmoos mit einem Teil des benachbarten Waldgebiets sowie angrenzenden Flurwegen und einem Teil einer Bachparzelle im Januar 2022 unter Schutz gestellt. (sda/pb)

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