12:33 VERSCHIEDENES

Weniger Bürokratie für Schweizer Startups durch digitale Mini-GmbH

Teaserbild-Quelle: Blickpixel, Pixabay-Lizenz

Um die Digitalisierung der Schnittstellen zwischen Behörden und Unternehmen zu fördern, die Modernisierung des Handelsregisters voranzutreiben und Startups des Leben zu erleichtern schlägt die Avenir Suisse in einer aktuellen Studie eine neue Rechtsform vor: die digitale Mini-GmbH.

Jedes Jahr werden in der Schweiz über 40’000 Firmen neu gegründet. Zwar können versierte Gründer die dabei anfallenden administrativen Kosten bewältigen, sie fallen aber gemäss Avenir Suisse volkswirtschaftlich dennoch ins Gewicht. Der Grund dafür sieht der Verband darin, dass viele Behördenschnittstellen noch immer analog funktionieren. In der Folge gestaltet sich die Gründung einer Firma schwerfällig und kostspielig. Unternehmen beklagten sich seit Jahren über umständliche Behördengänge, so die Avenir Suisse in ihrer Medienmitteilung.

Digitalisierung der Prozesse reicht nicht

Um die Situation zu vereinfachen müsste die Digitalisierung tiefgreifend vorangetrieben werden, dies geht der Studie hervor. So genügt es laut dem Papier nicht, bestehende Prozesse lediglich zu digitalisieren: Vielmehr solle die Digitalisierung zum Anlass genommen werden, die vorhandenen Strukturen grundsätzlich zu überarbeiten.

Vor allem im Bereich der Firmengründungen halten die Vorschriften zum Gründungskapital und
zur öffentlichen Beurkundung einer kritischen Prüfung nicht stand, wie die Avenir Suisse in ihrer Medienmitteilung festhält. Ein Blick in die unternehmerische Praxis zeige, dass die hohen Gründungsanforderungen ungeeignet seien, ihr eigentliches Ziel zu erreichen. Das heisst, dass sie das Vertrauen im Geschäftsverkehr und in den Gläubigerschutz stärken. Gleichzeitig bremsten die umständlichen Vorschriften die Digitalisierung der Behörden aus.

Auf diese Weise halten sich laut den Studienautoren überhöhte Anforderungen und analoge Prozesse halten sich gegenseitig am Leben.

Digitale Mini-GmbH: Keine Vorschriften zum Gründungskapital

Die Avenir Suisse empfiehlt darum die Einführung einer neuen Rechtsform: eine digitale Mini-GmbH. Weitgehend angelehnt an die traditionelle GmbH, soll die digitale Mini-GmbH folgende drei Merkmale aufweisen:

  • Verzicht auf Vorschriften zum Gründungskapital
  • Verzicht auf öffentliche Beurkundungen
  • Verzicht auf Papier: Identitätsprüfung, Handelsregisteranmeldung sowie die gesamte  Interaktion mit den Behörden soll nur noch auf elektronischem Weg möglich sein.

Die Avenir Suisse verweist auf verschiedene Länder, die bereits vor Jahren eine «Einstiegs-Kapitalgesellschaft» eingeführt und  damit positive Erfahrungen gesammelt haben. Weil die Schweiz als «Spätzünderin» eine solche Rechtsform bisher nicht kenne und digitale Anwendungsmöglichkeiten in der Verwaltung brach lägen, ergebe sich nun die Gelegenheit, gleich zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen, schreibt die Avenir Suisse.

Sie sieht in der einer digitalen Mini-GmbH Vorteile, die weit die unmittelbare Reduktion der Bürokratiekosten hinausgehen. So werden einerseits Firmengründungen einfacher, schneller und günstiger. Andererseits wird mit der neuen Rechtsform die Digitalisierung der Schnittstellen zwischen Behörden und Wirtschaft forciert. Zudem werde die Modernisierung des Handelsregisterwesens beschleunigt, was wiederum das Potenzial birgt, die Transparenz im Geschäftsverkehr und damit den  Gläubigerschutz nachhaltig zu erhöhe. (mgt/mai)


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