Bundesrat will Immobilienkäufe aus dem Ausland stärker einschränken
Für ausländische Staatsangehörige soll der Kauf von Grundstücken in der Schweiz erschwert werden. Der Bundesrat will unter anderem den Wohnungskauf für Drittstaatenangehörige bewilligungspflichtig machen sowie die Bewilligungspflicht auf Geschäftsimmobilien ausdehnen.
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Der Bundesrat will den Wohnungskauf für Drittstaatenangehörige bewilligungspflichtig machen sowie die Bewilligungspflicht auf Geschäftsimmobilien ausdehnen. (Symbolbild)
Er hat am Mittwoch entsprechende Anpassungen des Gesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland – bekannt als Lex Koller – in die Vernehmlassung geschickt. Bis am 15. Juli können sich interessierte Kreise zu den verschärften Regeln äussern.
Der Bundesrat begründet seine Pläne damit, dass der Wohnraum
in der Schweiz aktuell aus verschiedenen Gründen knapp geworden sei. Auch mit
Blick auf die SVP-Initiative gegen eine 10-Millionen-Schweiz sei eine
Rückbesinnung auf den Zweck der Lex Koller wichtig.
Justizminister Beat Jans hatte eine Verschärfung der
Bewilligungspflicht im vergangenen Jahr angekündigt. Damit solle es
ausländischen Personen erschwert werden, zu viel Wohneigentum in der Schweiz zu
erwerben. Zudem wolle der Bundesrat den gemeinnützigen Wohnungsbau fördern,
damit es erschwingliche Wohnungen gebe.
Verschiedene Verschärfungen
Konkret sollen Bürgerinnen und Bürger von Staaten ausserhalb
der EU und der Efta, sogenannte Drittstaatenangehörige, künftig eine
Bewilligung einholen müssen, wenn sie eine Wohnung in der Schweiz kaufen
wollen. Ziehen sie weg, sollen sie zudem verpflichtet werden, ihre Immobilie
innert zwei Jahren wieder zu verkaufen.
Für Personen im Ausland – auch solche aus der EU und Efta –
sollen zudem strengere Regeln gelten, wenn sie Geschäftsimmobilien erwerben
wollen. Nutzen sie das Grundstück für den eigenen Betrieb, soll dies weiterhin
ohne Bewilligung und unbegrenzt möglich sein. Der Bundesrat möchte jedoch reine
Kapitalanlagen verhindern. Deshalb sollen Personen im Ausland
Geschäftsimmobilien nicht mehr kaufen dürfen, wenn sie diese vermieten oder
verpachten wollen.
Weiter soll der Kauf von Ferienwohnungen durch Personen im
Ausland eingeschränkt werden. Der Bundesrat will zu diesem Zweck die jährlichen
Bewilligungskontingente der Kantone reduzieren.
Ausserdem sollen Personen im Ausland wieder eine Bewilligung
einholen müssen, wenn sie die Ferienwohnung oder die Wohneinheit in
Apparthotels einer anderen Person im Ausland verkaufen.
Als weitere Verschärfung soll es Personen im Ausland
grundsätzlich untersagt werden, börsenkotierte Anteile an
Wohnimmobiliengesellschaften und regelmässig auf dem Markt gehandelte Anteile
an Immobilienfonds zu erwerben.
Wirtschaft warnt
Die Verschärfung der Lex Koller wurde in jüngerer
Vergangenheit auch im Parlament diskutiert. Hängig ist etwa eine Motion von
Nationalrat Thomas Aeschi (SVP/ZG), der das Rückgängigmachen der Lockerungen in
der Lex Koller fordert. Nun kommt ihm der Bundesrat zuvor.
Jedoch äussert die SVP Kritik an den Vorschlägen. Damit
könne die Wohnungsnot in der Schweiz nicht gelöst werden. Hauptursache dafür
sei die Zuwanderung.
Während die Linke einer Verschärfung positiv gegenübersteht,
gibt es aus auch der Wirtschaft Kritik. «Eine eventuelle Verschärfung dürfte
unseres Erachtens dem Standort Schweiz und den lokalen Investoren schaden und
einen geringen Beitrag zur Lösung der bestehenden Probleme auf dem
Immobilienmarkt leisten», hiess es in einer im Mai 2025 veröffentlichten
Analyse der UBS, nachdem der Bundesrat seine Pläne skizziert hatte.
Immobilienexperten sehen die Änderungen insbesondere mit
Blick auf den Ferienwohnungsmarkt kritisch. «Ausländische Anleger spielen für
den Ferienwohnungsmarkt in Topstandorten eine bedeutende Rolle», so die UBS.
Eine Verschärfung der Gesetzeslage würde wohl zu einem Preisrückgang führen,
zumindest im gehobenen Segment.
Generell sei eine «umfassende» Verschärfung aber eher
unwahrscheinlich. Denn bereits im November 2024 habe der Bundesrat
argumentiert, dass solche Schritte nur schwer umzusetzen seien.
Beispielsweise würde es der Anpassung mehrerer
internationaler Abkommen bedürfen. Der Bundesrat schreibt im erläuternden
Bericht zu den geplanten Änderungen der Lex Koller, dass diese im Rahmen der
völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz erfolgen sollen.
Kritische Studie mitgeliefert
Eine extern vom Bund in Auftrag gegebene
Regulierungsfolgeabschätzung, die ebenfalls am Mittwoch veröffentlicht wurde,
sieht staatliches Handeln zur Lösung der aktuellen Probleme auf den
Wohnungsmärkten als dringend notwendig an. Eine Verschärfung der Lex Koller
wäre gemäss dieser Analyse allerdings nicht hilfreich, sondern würde die
Probleme tendenziell verstärken – insbesondere bei Grossprojekten.
Der Bundesrat erachtet die vorgeschlagenen Verschärfungen
dennoch als notwendig, wie er im Bericht zur Vernehmlassungsvorlage schreibt.
Diese wirkten einer Überfremdung des Bodens durchaus entgegen.
«Die vorgeschlagenen Verschärfungen sind moderat und führen zu keinen nicht vertretbaren Auswirkungen auf die Volkswirtschaft und den Tourismus, bleibt der Erwerb von Immobilien in der Schweiz durch Personen im Ausland doch unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin möglich.» Allerdings schränkt auch der Bundesrat ein, dass die Massnahmen keineswegs alle Probleme lösen würden. (Sebastian Gänger, Keystone-SDA)