Bondo und die Folgen: Kann man in weiten Teilen Graubündens noch wohnen?
Das Unglück von Bondo könnte nach Meinung des Anwalts eines beschuldigten Kantonsmitarbeiters bei einem Schuldspruch gegen die fünf Angeklagten grosse Auswirkungen auf die Gefahrenbeurteilung.
Quelle: Anidaat, egenes Werk, CC BY-SA 4.0
Nach dem Bergsturz: Das Val Bondasca mit Steinmännchen auf dem Schutt von 2017. (Aufnahme erstellt 2023)
Gemäss dem Verteidiger würde ein Schuldspruch dazu führen, dass künftig ein unrealistischer Massstab bei der Beurteilung der Gefahrenlage angelegt werden müsste. "Ein Blick auf die Gefahrenkarte Graubündens zeigt, dass beträchtliche Teile des Kantons von Naturgefahren bedroht sind." Wenn jedes Restrisiko eines Ereignisses ausgeschlossen werden müsste, würden weite Teile Graubündens unbewohnbar, so der Anwalt. Wie er weiter ausführte, trage keiner der Angeklagten die Verantwortung dafür, dass im Falle des Bergsturzes am Piz Cengalo 2017 das Restrisiko eingetreten sei.
Beim Bergsturz im August 2017 kamen acht Menschen ums Leben. Den fünf Angeklagten wird aufgrund der unterlassenen Sperrung der Wanderwege mehrfache fahrlässige Tötung vorgeworfen. (sda/mai)