11:41 MEINUNG

Kolumne zum Donnerstag: Schweizer Löhne auf Schweizer Baustellen

Geschrieben von: Nico Lutz
Teaserbild-Quelle: libertyslens, Flickr, CC

In der Kolumne zum Donnerstag schreiben Exponenten der Branche über das, was sie bewegt. Heute ist es Nico Lutz, Sektorleiter Bau bei der Gewerkschaft Unia.

In der Schweiz gelten Schweizer Löhne. Wenn es nicht gelingt, diesen Grundsatz auf den Baustellen durchzusetzen, hat das gravierende Auswirkungen. Erstens für die Arbeitnehmer, die dann für Tiefstlöhne auf dem Bau arbeiten müssen. Sie bezahlen Schweizer Mieten, Schweizer Krankenkassenprämien und Schweizer Lebensmittelpreise. Sie können nicht mit Stundenlöhnen von 10 Euro leben.

Zweitens für die Arbeitgeber. Kein inländischer Gipser hat mehr Arbeit, wenn er mit Firmen konkurrieren muss, die polnische oder italienische Löhne zahlen. Selbstverständlich leidet dabei auch die Qualität. Lohndumping macht die einheimischen Firmen kaputt. Und drittens ist Lohndumping pures Gift für die Volkswirtschaft. Denn wenn es nicht mehr gelingt, die Löhne in der Schweiz zu sichern, dann gibt es keine Mehrheit mehr für die Weiterführung der Personenfreizügigkeit. Wenn die Sozialpartner und der Staat ein hohes Interesse haben, Lohndumping zu verhindern, warum gibt es dann keine wirksameren Schutzmechanismen? Warum machen es die Sozialpartner den Bauherren, die Aufträge korrekt vergeben wollen, so schwer, eine aussagekräftige Information zu erhalten, welche Firma die geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen einhält – und welche eben nicht?

Es gibt Gründe dafür: Wer zu Tiefstpreisen Aufträge weitergibt, der will vielleicht gar nicht so genau wissen, ob die Lohnvorgaben eingehalten werden. Gutgläubigkeit gehört da zum Geschäftsmodell: So zu tun, als ob man selbstverständlich auf einer Einhaltung aller Gesamtarbeitsverträge besteht, und gleichzeitig die Preise drücken bis zum Gehtnichtmehr. Das ist, wie einem Autofahrer zu sagen, er müsse von Bern nach Zürich fahren in 45 Minuten, aber selbstverständlich nie über 120 km / h, denn das sei verboten. Aber 45 Minuten müssen es sein. Je tiefer die Preise bei der Vergabe, desto höher der eigene Profit.

Die Sozialpartner und die Bauherren hätten es in der Hand, Lohndumping wirksam zu bekämpfen. Zum Beispiel, indem sie gemeinsam endlich eine branchen- und regionsübergreifende Auskunftsstelle schaffen. Diese könnte die Informationen liefern, ob eine Firma auf die Einhaltung der Gesetze überprüft wurde. Jahr für Jahr werden in der Schweiz von den paritätischen Kommissionen mehr als 12 000 Firmen kontrolliert. Es ist also sehr viel Wissen vor-
handen, wer sich an die Regeln hält.

Wenn nur schon die öffentliche Hand und verantwortungsvolle private Bauherren darauf bestehen würden, dass Firmen mit der Offerte belegen müssen, welchem Gesamtarbeitsvertrag sie unterstehen, ob sie überprüft wurden und was das Ergebnis dieser Kontrollen war, dann wären wir einen wesentlichen Schritt weiter. Und es wäre Schluss damit, dass jede Branche und jede Region nach ihren eigenen Kriterien und oft nach eigenem Gutdünken Auskünfte erteilt. Denn so sind die Informationen schlicht nicht interpretierbar. Es wäre eigentlich nicht so kompliziert. Es müssten nur alle Beteiligten den vielen Absichtserklärungen, dass sie Lohndumping bekämpfen wollen, Taten folgen lassen. Im Interesse der Arbeitnehmer, der korrekten Firmen und der gesamten Volkswirtschaft.

Geschrieben von

Sektorleiter Bau bei der Gewerkschaft Unia.

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