Zürcher Sugus-Häuser: Kündigungen ungültig
Das Mietgericht Zürich hat die Kündigungen für 26 Wohnungen in den «Sugus-Häusern» in der Stadt Zürich wegen eines Formfehlers für ungültig erklärt. Damit dürfte der Rechtsstreit in die nächste Runde gehen.
Quelle: SP Stadt Zürich
Die Sugus-Häuser in Zürich gelten als besonders drastisches Beispiel einer Leerkündigung.
Überraschende Wende im Streit um die Wohnungskündigungen in den «Sugus-Häusern» beim Zürcher Hauptbahnhof: Das kantonale Mietgericht ist wegen nicht erfüllter Prozessvoraussetzungen nicht auf die Klage der Vermieterinnen der Sugus-Häuser gegen die Mieterinnen und Mieter von 26 Wohnungen eingetreten.
Laut der Mitteilung das Gerichts haben es die Vermieterinnen versäumt, in ihrer Klage die Gegenparteien sowie den Streitwert genau zu bezeichnen. Dies sei zwingend bei Verfahren um Kündigungen, die gegen eine Vielzahl von Mieterinnen und Mieter ausgesprochen wurden. Die Vermieterin begründete die Kündigungen mit einer geplanten Totalsanierung. Konkrete Pläne dafür lagen damals jedoch nicht vor.
Wie es mit dem Rechtsstreit um die Kündigungen weitergeht, ist derzeit offen. Der Entscheid des Mietgerichts kann beim Obergericht des Kantons Zürich angefochten werden.
Grosse Aufmerksamkeit
Hintergrund: Die Mieterinnen und Mieter der drei betroffenen Häuser haben Ende November 2024 eine erste Kündigung erhalten, auf März 2025. In einer zweiten Kündigung Ende Dezember wurde der Auszug per Ende September 2025 gefordert.
Der Fall erlangte grosse Aufmerksamkeit in den Medien, weil er als besonders drastisches Beispiel einer Leerkündigung galt. An einer Kundgebung gegen die Kündigungen im Dezember 2024 solidarisierten sich mehrere hundert Personen mit den Betroffenen. Auch die Stadt zeigte sich zwischenzeitlich interessiert an einem Kauf der Häuser. (SDA/bk)