10:33 KOMMUNAL

Stationsloser Veloverleih: Pro Velo gibt Empfehlungen für Städte ab

Teaserbild-Quelle: Edwardx (CC BY-SA 4.0)

Stationsloses Bikesharing hält auch in der Schweiz Einzug und hat zu Kontroversen geführt. Pro Velo Schweiz begrüsst Bikesharing aller Art und gibt nun Empfehlungen heraus, die den Städten den Umgang mit den Veloverleih-Anbietern erleichtern sollen.

oBike

Quelle: Edwardx (CC BY-SA 4.0)

Nicht nur in London (Bild) sondern auch im Raum Zürich ein Problem: Die Velos des stationslosen Bikesharing-Anbieters «oBike» können überall abgestellt werden und verstellen Trottoirs.

Seit das Singapurer Start-up «oBike» diesen Sommer mehrere hundert Velos ohne vorgängige Koordination mit der Stadt Zürich im öffentlichen Raum aufgestellt hat, läuft eine hitzige Debatte über den Umgang mit Veloverleihsystemen ohne fixe Andockstationen.

Diese Velos können per App lokalisiert, entsperrt und nach Benutzung an einem beliebigen Ort abgestellt werden. Der europäische Trend, dass Anbieter von sogenannten «Free-Floating»-Systemen auf den Markt drängen, ist auch in der Schweiz angekommen.

Einige Städte sprechen Verbote aus, statt das Gespräch mit den Anbietern zu suchen. Unter anderem wird jeweils der Platzmangel als Begründung aufgeführt. Doch dieses Argument lässt Pro Velo Schweiz,der nationale Dachverband der lokalen und regionalen Veloverbände, nicht gelten, denn eine velofreundliche Stadt sollte genügend Abstellplätze für Fahrräder bereitstellen.

Deshalb hat Pro Velo nun ein Positionspapier mit Empfehlungen publiziert, welches den Städten Tipps zum Umgang mit den Betreibern von stationslosen Bikesharing-Systemen gibt und Möglichkeiten zur Integration der Systeme in die eigene Mobilitätsstrategie aufzeigt.

Pro Velo Schweiz begrüsst die Einführung von Free-Floating-Systemen in der Schweiz: «Sie tragen zur Veloförderung in Städten und Agglomerationen bei. Geschickt mit dem öffentlichen Verkehr kombiniert, können sie das Verkehrsangebot ergänzen. Aus diesem Grund sollen die Systeme nicht verboten, sondern die Anbieter dazu verpflichtet werden, Rahmenbedingungen zu akzeptieren, welche den lokalen Kontext berücksichtigen», teilt der Dachverband mit.

Acht zu regelnde Bereiche

Die Empfehlungen gehen auf acht Themenbereiche ein, in denen Städte laut Pro Velo mit den Betreibern der Veloverleih-Angebote Vereinbarungen treffen sollten.

Die Anbieter sollen insbesondere sicherstellen, dass der Konsumenten- und Datenschutz eingehalten wird, dass falsch parkierte Velos den öffentlichen Raum nicht versperren, andere Verkehrsteilnehmende behindern oder die öffentlichen Abstellanlagen übermässig belegen, dass die Qualität der Velos sichergestellt ist und diese auch einer intensiven Nutzung standhalten. Ebenso sollte die Zahl der Velos und der Perimeter festgelegt, die Wartung der Velos sichergestellt und die bedarfsgerechte Platzierung der Velos garantiert werden.

Ziel der Empfehlungen ist es, dass stationslose Bikesharing-Systeme gut und sicher funktionieren, das Angebot des öffentlichen Verkehrs sinnvoll ergänzen und damit einen Mehrwert für die Nutzer und einen Beitrag zu einer nachhaltigen Mobilität leisten können. (mgt/aes)

Empfehlungen von Pro Velo Schweiz zu stationslosem Bikesharing

1. Reglementierung, Bewilligung und Registrierung

Die Städte legen auf ihrem Territorium gewisse Regeln fest. Sie sollen beispielsweise vom Betreiber verlangen können, dass er rund um die Uhr erreichbar ist, um bei Sicherheitsproblemen umgehend eingreifen zu können. Die Stadt soll vom Betreiber den Nachweis einfordern können, dass sein Angebot den nationalen, kantonalen und kommunalen Gesetzen, beispielsweise bezüglich Fahrzeugausrüstung, Datenschutz und Konsumentenschutz (z.B. bezüglich Transparenz Datenverwendung, Kaution und Rückerstattung) entspricht.

2. Ordnung im öffentlichen Raum

Ein geordneter öffentlicher Raum hat positiven Einfluss auf den Verkehr, die Sicherheit, den Tourismus, die Wirtschaft und die Gesundheit. Die Städte tragen dazu bei, indem sie unter anderem sichere und attraktive Velo-Infrastrukturen für den rollenden und ruhenden Verkehr in genügendem Umfang bereitstellen. Der Perimeter und die Zahl der im Rahmen eines Bikesharing-Angebotes bereitgestellten Velos soll darum in Absprache mit der Stadt festgelegt werden. Die Städte sollen den Betreiber verpflichten können, illegal abgestellte oder nicht verkehrstüchtige Velos zu entfernen beziehungsweise die Kosten für die Entfernung durch die Stadt oder Dritte zu übernehmen. Der Betreiber soll so weit wie möglich verpflichtet werden, dass seine Velos die Ordnung im öffentlichen Raum nicht beeinträchtigen. Hierzu eignet sich zum Beispiel ein Bonus-Malus-System, mit dem der Betreiber belohnt beziehungsweise bestraft werden kann.

3. Qualität der Flotte

Die Velos müssen einer intensiven Nutzung und den Witterungseinflüssen standhalten sowie den topographischen Verhältnissen gerecht werden. Sie müssen mit einer integrierten Beleuchtung ausgerüstet sein, die das Fahren in der Nacht legal und sicher macht.

4. Unterhalt der Flotte

Der Betreiber muss nachweisen können, dass ein sach- und kundengerechter Unterhalt der Flotte möglich ist und er über ein Managementsystem verfügt, das einen proaktiven Unterhalt der Flotte gewährleistet.

5. Verteilung der Flotte

Der Betreiber muss mit einer geeigneten Strategie und entsprechenden Umsetzungsinstrumenten die nachfragegerechte Platzierung der Flotte proaktiv planen und sicherstellen. Damit soll eine unnötige Überbeanspruchung des öffentlichen Raums verhindert werden.

6. Koordination

Eine umfassende Koordination mit den lokalen Behörden und den Betreibern des öffentlichen Verkehrs muss vor der Platzierung der Flotte erfolgen. Nur damit können die Angebote des öffentlichen Verkehrs und das bikesharing aufeinander abgestimmt werden. Dabei ist zu prüfen, ob ein integriertes Tarif- und Ticketsystem eingerichtet werden kann. Eine Interoperabilität aller öffentlichen Verkehrsangebote, inklusive anderer bikesharing-Systeme, wäre ideal.

7. Sicherstellung des Datenaustauschs

Die Behörden sollen Zugriff auf die Nutzungsdaten des bikesharing-Systems erhalten, um ihre Mobilitätsstrategie und ihre Infrastrukturangebote optimieren zu können.

8. Nachweis der strukturellen Kapazitäten

Bevor die Behörden einem Anbieter den Betrieb erlauben, soll dieser nachweisen, dass er über die strukturellen Kapazitäten für die Lancierung, den Betrieb und einen allfälligen Abzug des Systems verfügt. Der Nachweis umfasst organisatorische, personelle und finanzielle Aspekte. (mgt)

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