Risch ZG verfügt über eine rechtskräftige Ortsplanung
Die Zuger Gemeinde Risch verfügt ab sofort über eine rechtskräftige Ortsplanung. Diese bilde die Grundlage für die räumliche Entwicklung bis ins Jahr 2040, teilte die Gemeinde am Montag mit.
Die Ortsplanungsrevision von Risch ist abgeschlossen: Nachdem die Stimmberechtigten die Vorlage im November 2025 deutlich gutgeheissen hatten, hat die Zuger Baudirektion die Planung nun genehmigt, wie es am Montag hiess. Damit treten die neue Bauordnung, der Zonenplan und das Parkplatzreglement in Kraft. Ergänzt werden diese laut Mitteilung durch den ebenfalls genehmigten kommunalen Richtplan.
Mit der Revision werden die kommunalen Planungsinstrumente an die Vorgaben von Bund und Kanton angepasst. Zudem sollen die Innenentwicklung, preisgünstiger Wohnraum und eine «nachhaltige Mobilität» gefördert werden. Neue Baubegriffe und Messmethoden sorgten zudem für zeitgemässe und klare Rahmenbedingungen für künftige Bauvorhaben, hiess es weiter.
Nun können die nächsten Planungsschritte in den Entwicklungsgebieten umgesetzt werden. Dafür steht laut Mitteilung ein von den Stimmberechtigten bewilligter Rahmenkredit von 1,8 Millionen Franken zur Verfügung.
Gewässerraum wird separat beschlossen
Nicht Teil der rechtskräftigen Ortsplanung ist der Gewässerraum. Wie aus der Mitteilung hervorgeht, hat der Gemeinderat beschlossen, dieses Teilprojekt vom übrigen Verfahren zu entkoppeln, um zwischenzeitliche Anpassungen beim Hochwasserschutz sowie weitere fachliche Erkenntnisse berücksichtigen zu können.
Nach einer zweiten öffentlichen Auflage im Sommer 2026 wird das Vorhaben nun separat weitergeführt und soll am 29. November 2026 der Bevölkerung zur Abstimmung vorgelegt werden. (sda/mgt/pb)