13:01 KOMMUNAL

Immobilien: Thurgau revolutioniert die Handänderung

Teaserbild-Quelle: www.konitzer.it / pixelio.de

Im Thurgau soll ab Februar 2020 die Zahlungsabwicklung bei Immobiliengeschäften wenn immer möglich papierlos erfolgen. Der flächendeckend ausgerollte digitale Handänderungsprozess ist schweizweit ein Novum.

Handschlag

Quelle: www.konitzer.it / pixelio.de

Immobilienhandel im Thurgau: Nach dem physischen Handschlag erfolgt die digitale Abwicklung der Transaktion.

Jahr für Jahr erhalten über 5000 Thurgauer Liegenschaften einen neuen Eigentümer – wechseln also die Hand. Der damit verbundene Abwicklungsprozess ist für alle Involvierten aufwendig, da papierlastig. Doch das soll sich bis in ein bis zwei Jahren radikal ändern. «Gemeinsam erreichen wir das Ziel, dass 80 Prozent der Zahlungsabwicklungen bei Handänderungen elektronisch erfolgen», ist sich die zuständige Thurgauer Regierungsrätin Cornelia Komposch sicher. An der Einführung des neuen digitalen Handänderungsprozesses massgeblich beteiligt sind die Vertreter der Grundbuchämter im Thurgau, die Banken sowie die Systembetreiberin SIX Terravis AG.

Der Kanton Thurgau kennt bereits seit dem Jahr 2006 die vollelektronische Grundbuchführung. Das damals von ihm selber entwickelte System «Terris» wurde auch von anderen Kantonen übernommen. Seit 2011 sind die Daten des Thurgaus auf der Plattform Terravis aufgeschaltet, dem elektronischen Auskunftsportal für Grundbuchdaten und Daten der amtlichen Vermessung in der Schweiz.

Und nun machen die Thurgauer Grundbuchämter einen weiteren Schritt und untermauern damit ihre digitale Pionierrrolle. In Zusammenarbeit mit der SIX Terravis AG ist ab Februar 2020 die elektronische Abwicklung von Handänderungen beziehungsweise Eigentumsübertragungen möglich. Bei diesem Prozess stehen die Urkundspersonen im Zentrum des Prozesses und nehmen eine treuhänderische Rolle ein. Die Vorbereitung und Abwicklung von Immobilientransaktionen wird effizienter durch den Informationsaustausch mit Banken über sichere Kanäle, Schuldbrieffreigaben und unwiderrufliche Zahlungsversprechen. Die Notariate melden Kaufverträge elektronisch im Grundbuch an und lösen die vereinbarten Zahlungen im Zahlungsverkehrssystem SIC mittels Knopfdruck aus. Der Thurgau ist der erste Schweizer Kanton, in dem dieser Ablauf flächendeckend möglich ist. (gd/pd)

Einführungsvideo zum Terravis-Prozess «Handänderung»

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