Ex-Förster aus Oberengadin bestreitet Straftaten vor Gericht
Ein ehemaliger Gemeindeförster aus S-chanf GR musste sich am Dienstag wegen des Verdachts auf illegalen Holzhandel vor dem Regionalgericht Maloja in St. Moritz verantworten. Der Beschuldigte bestritt die Vorwürfe.
Die Staatsanwaltschaft Graubünden wirft dem 56-Jährigen qualifizierte Veruntreuung, Betrug, Amtsmissbrauch und Urkundenfälschung vor und beantragt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung.
Die mutmasslichen Straftaten hatten sich zwischen 2014 und 2019 ereignet. Der Fall kam ans Licht, nachdem die Kantonspolizei wegen Verdachts auf illegalen Holzhandel Ermittlungen aufgenommen hatte.
Ein Auftraggeber hatte den damaligen Gemeindeangestellten wegen Veruntreuung, Diebstahls, Betrugs und allfälliger anderer Vermögensdelikte angezeigt. Die Gemeinde S-chanf leitete daraufhin eine Untersuchung ein, die weitere mögliche Straftaten aufdeckte.
Für den Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.
Holzdiebstahl und Bereicherung
Ankläger sind der Auftraggeber und die ehemalige Arbeitgeberin, die Gemeinde S-chanf. Der Auftraggeber soll um mindestens 128’311 Franken betrogen worden sein. Zudem soll der Ex-Förster 225 Lärchen- und Arvenstämme im Wert von rund 59’700 Franken widerrechtlich einbehalten haben.
Auch die Gemeinde soll laut der Anklageschrift um über 50'000 Franken geschädigt worden sein. Der Beschuldigte habe private Ausgaben über das Gemeindekonto abgerechnet, darunter den Bau eines Hühnerstalls. Auch für private Bauarbeiten soll er Holz und Arbeitsleistungen der Gemeinde genutzt haben.
Laut Anklageschrift hat der Mann das Vertrauensverhältnis ausgenutzt und darauf vertraut, dass seine Machenschaften unentdeckt bleiben. Insgesamt soll er sich um fast 240’000 Franken bereichert haben.
Beschuldigter bestreitet Vorwürfe
Der 56-jährige frühere Förster bestritt am Dienstagnachmittag sämtliche Anschuldigungen. Alles sei mit der Gemeinde abgesprochen und transparent abgewickelt worden – vom Holzpreis bis zu Transporten und Bauarbeiten.
Die angeblich fehlenden 225 Baumstämme habe es nie gegeben. Lediglich den Vorwurf der Urkundenfälschung räumte er teilweise ein: Er habe zwar Dokumente unterschrieben, aber nicht gewusst, wofür sie verwendet würden.
Bei der vorgeworfenen Urkundenfälschung geht es um einen Export im Jahr 2016. Damals soll er für einen Holztransport nach Italien eine Pro-Forma-Rechnung mit zu tiefem Warenwert ausgestellt haben, um geringere Zölle zu ermöglichen.
Wegen des grossen öffentlichen Interesses fand die Verhandlung in der Primarschule St. Moritz statt. Rund 20 Personen, darunter Medienschaffende, verfolgten den Prozess. Am Rande des Saals stapelten sich neun Kartonschachteln mit sämtlichen Akten des Falles – insgesamt 65 Kilogramm.
Urteil in den nächsten Tagen
Das Urteil wird am Donnerstag erwartet. Sollte das Gericht den Mann in allen Anklagepunkten für schuldig befinden, droht ihm eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Ausserdem müsste er die Prozesskosten übernehmen und sein Haus in S-chanf verkaufen.
Die Staatsanwaltschaft vertritt die Auffassung, dass das Haus mit gestohlenem Holz gebaut wurde und somit in direktem Zusammenhang mit einer Straftat steht. Ein möglicher Erlös dürfte den verursachten Schaden ausgleichen.
Nach Ansicht der Verteidigung ist der Angeklagte in den letzten Jahren durch Medienberichte vorverurteilt worden. Dies müsse zu einer «massiven Strafminderung» führen. Die erhobenen Vorwürfe in der Anklageschrift könnten nicht ausreichend bewiesen werden.
Höchstens bei der Urkundenfälschung könne das Gericht eine Geldstrafe von maximal 16 Tagessätze verhängen. (sda)