11:21 KOMMUNAL

Aargau: Revision des 40 Jahre alten Gemeindegesetzes

Teaserbild-Quelle: Kanton Aargau

Der Aargauer Regierungsrat hat die Totalrevision des Gemeindegesetzes auf den Tisch gelegt. Ziel der Überarbeitung ist es, die demokratischen Rechte der Bürgerinnen und Bürger zu stärken und den Gemeinderäten mehr Handlungsspielraum zu geben.


ag

Quelle: Kanton Aargau

Nach 40 Jahren ist eine Totalrevision des Aargauer Gemeindegesetzes in Arbeit.

Der Kanton Aargau ist dabei, sein inzwischen 40 Jahre altes Gemeindegesetz einer Totalrevision zu unterziehen. Gemäss Anhörungsbericht des Regierungsrates soll damit der Grundstein für ein modernes, digital‐freundliches und bürgernahes Gemeinderecht gelegt werden.

Ein Kernstück der Reform ist der Ausbau der Gemeindeautonomie und der Mitbestimmungsrechte. So soll das konstruktive Referendum für das Budget und den Steuerfuss eingeführt werden. Damit könnten Stimmberechtigte bei einer Ablehnung des Budgets direkt einen Gegenvorschlag unterbreiten, was die Verfahren beschleunigen und die demokratische Abstützung erhöhen soll.


Schloss Lenzburg

Quelle: Kantonsarchäologie Aargau

Aargauer Wahrzeichen Schluss Lenzburg: Vorgesehen ist unter anderem, den Gemeinden direkte Urnenabstimmungen zu ermöglichen.

Direkte Urnenabstimmungen möglich

Weiter will der Regierungsrat die Möglichkeit einer direkten Urnenabstimmung schaffen: So können Gemeinden laut dem Vorschlag künftig in ihrer Gemeindeordnung festlegen, dass über Verpflichtungskredite ab einer bestimmten Höhe direkt an der Urne und nicht mehr zwingend an der Gemeindeversammlung abgestimmt wird. Vor allem bei Geschäften mit grosser Tragweite soll dies eine breitere Beteiligung ermöglichen.

Dazu soll die Totalrevision die Kompetenz der Gemeinderäte moderat erweitern und ihnen jährlich eine Kompetenzsumme von einem Prozent der Steuereinnahmen (mindestens 30000 Franken) für kurzfristige Ausgaben zur Verfügung stellen. Ausserdem will man die Gemeinderäte juristisch entlasten: Aktuell müssen diese oft komplexe Strafverfahren selbst führen; in Zukunft soll die Staatsanwaltschaft für das Aussprechen von Strafbefehlen zuständig sein, was eine rechtsgleiche Praxis garantiert. Die Gemeinden sollen für das einfache Ordnungsbussenverfahren zuständig bleiben.

Kommando Kantonspolizei Aargau in Aarau

Quelle: Voyager - Own work wikimedia CC BY-SA 3.0

Professionalisiert werden soll mit der neuen Gemeindeordnung die Finanzprüfung: So soll eine externe Revisionsstelle das Ganze kontrollieren und die Gemeindepolitiker entlasten.

Externe Finanzkontrolle

Professionalisiert werden soll die Finanzprüfung: Vorgesehen ist, dass jede Gemeinde künftig ihre Rechnung von einer externen Revisionsstelle überprüfen lassen muss. Dies biete dem Gemeinderat und der Verwaltung mehr Sicherheit und entlastet zugleich die lokale Finanzkommission von der technischen Prüfung. Diese soll sich so stärker auf die finanzpolitische Kontrolle und strategische Fragen konzentrieren können.

Schliesslich sollen alle Gemeinden den Schritt in die digitale Welt machen: Die Publikation auf der Website der Gemeinde wird zum massgebenden Standard für die Veröffentlichung von Beschlüssen und für den Beginn von Rechtsmittelfristen.

Die Totalrevision wurde von Vertreterinnen und Vertretern von Gemeinden und des Kantons entwickelt. Der vorgelegte Entwurf geht nun in die Anhörung, danach ist der Grosse Rat am Zug. Geplant ist, das neue Gemeindegesetz per Anfang 2028 in Kraft zu setzen. (SDA/bk)

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