Wasserkraft: Repower reicht Projektgesuch für Chlus-Kraftwerk in Graubünden ein
Der Bündner Stromkonzern Repower hat entschieden, das Projektgenehmigungsgesuch für das Wasserkraftwerk Chlus einzureichen. Damit ist eines der bedeutenden Schweizer Wasserkraftprojekte einen Schritt weiter.
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um eines der 16 Wasserkraftwerke, die als Projekte von nationaler Bedeutung eingestuft wurden. Das Wasserkraftwerk soll in Zukunft Strom für knapp 50'000 Vierpersonenhaushalte pro Jahr liefern. Vergangenes Jahr erteilte die Bündner Regierung die Konzessionsgenehmigung für das Projekt. Das Projekt Chlus ist als zusätzliche Kraftwerksstufe unterhalb des bestehenden Kraftwerks Küblis GR geplant.
Warten auf Genehmigung des Kantons Graubünden und Zusagen vom Bund
Mit der Einreichung des Gesuches ist allerdings noch kein definitiver Bauentscheid verbunden, wie Repower in einer Mitteilung betont. Die Realisierung eines Grossprojekts wie Chlus setze voraus, dass verschiedene Verfahrens- und Finanzierungsfragen verlässlich geklärt werden, hält Repower fest. Denn: Trotz des heutigen Entscheids blieben wesentliche Voraussetzungen noch offen. "Dazu gehören die Projektgenehmigung durch den Kanton Graubünden sowie verbindliche Zusagen für die gesetzlich vorgesehene finanzielle Unterstützung des Bundes", schreibt Repower. Erwartet würden Investitionsbeiträge für Grosswasserkraft sowie Beiträge im Zusammenhang mit der Schwall-Sunk-Sanierung.
Zudem rechnet Repower vor einem späteren Bauentscheid mit weiteren Klärungen zur Umsetzung der kantonalen Wasserkraftstrategie. "Diese sollen aufzeigen, in welcher Form sich das geplante Wasserkraftwerk Chlus energiewirtschaftlich in den künftigen Kraftwerkspark der Repower AG einfügen würde." Erst wenn diese Grundlagen vorliegen kann Repower den definitiven Bauentscheid fällen. Erhält das Energieunternehmen diese rechtzeitig und fällt der Bauentscheid positiv aus, könnten die Bauarbeiten gemäss Repower 2028 beginnen. Für die Realisierung der Anlagen ist eine Bauzeit von rund fünf Jahren vorgesehen. (sda/mai)