15:27 BAUPROJEKTE

Veloweggesetz: Bis 2042 soll das Velonetz gebaut sein

Teaserbild-Quelle: athree23, Pixabay_lizenz

Per Anfang 2023 tritt das Veloweggesetz in Kraft, das 2018 vom Stimmvolk angenommen worden ist. Pro Velo Schweiz erwartet viel von dem Gesetz, das den Kantonen jedoch eine Frist von 20 Jahren für die Umsetzung einräumt.

In erster Linie liegt der Ball liegt bei den Kantonen: Sie müssen nun die Velowegplanung in Angriff nehmen. Dies mit dem Ziel, ein Wegnetz von „angemessener Dichte“ mit möglichst direkter Streckenführung und vor allem auch mit möglichst sicheren Strecken schaffen.

Die Erwartungen von Pro Velo Schweiz sind hoch. „Bis jetzt hing alles vom guten Willen der Kantone ab, es gab überhaupt keine Verpflichtung, Velowege zu bauen", sagte Valérie Sauter, Projektleiterin „Infrastrktur“ bei der Organisation, im Gespräch mit der Nachrichtenagentur SDA. Dies stehe im Widerspruch zum Fuss- und Wanderwegnetz.

Bund muss 500 Kilometer Velowege schaffen

Für die Planung der Velowege haben die Kantone fünf Jahre oder bis Ende 2027 Zeit. Bis spätestens 2042 muss das Wegnetz realisiert sein. Auch der Bund steht im Zuge der neuen Bestimmungen in der Pflicht: Er muss rund 500 Kilometer Velowege bei Nationalstrassen und Autobahnanschlüssen erstellen.  Die Velowege müssen miteinander verbunden, direkt, sicher, einheitlich und auch attraktiv sein.

Zudem muss der Bund auch harmonisierte Geobasisdaten über die Qualität und Verfügbarkeit von Radwegnetzen veröffentlichen. Diese sollen auf nationalen Karten, wie sie von Swisstopo hergestellt werden, aufgeführt werden.

„Seit 2018 wird bereits mehr ans Velo gedacht“, so Sauter weiter. Das neue Gesetz verpflichte die Kantone auch, die betroffenen Organisationen in die künftige Planung einzubeziehen. Bei Pro Velo hofft man auch, dass künftig mehr Geld für Veloprojekte fliesst. Sauter dazu: „Wir hoffen, dass die finanzielle Beteiligung des Bundes an velorelevanten Projekten im Rahmen der Agglomerationsprogramme von bisher 35 bis 40 Prozent erhöht wird.“

Velo als sicheres Transportmittel für 8- bis 80-jährige

Wie Sauter weiter erklärt, soll das Velo als Transportmittel für 8- bis 80-jährige sicher sein. „Solange wir unsere Kinder nicht sorgenfrei auf der Strasse fahren lassen können, bedeutet dies, dass die Wege dafür nicht geeignet sind.“ Als vor allem kritisch erachtet sie heute die Kreisel und die Kreuzungen. Pro Velo begrüsst deshalb das Vorhaben des Bundesamtes für Strassen (ASTRA), ab nächstem Jahr Pilotversuche für vortrittsberechtigte Radstreifen an Kreuzungen zu lancieren.

Laut Astra sind Orte und Anzahl der Versuche allerdings noch nicht festgelegt. Bereits hätten aber mehrere Kantone und Städte ihr Interesse daran bekundet. Wichtig sei auch die Einrichtung von Velo-Parkplätzen. „Wenn es keine Parkplätze gibt, ist das auch ein Mobilitätshemmnis“, meint Sauter. (sda/mai)

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