10:57 BAUPROJEKTE

Thuner Stadtrat befindet über neues Wohnquartier im Bostudenzelg

Teaserbild-Quelle: Patrick Liechti, Stadt Thun

In der Bostudenzelg in Thun soll ein neues Wohnquartier mit einem Park entstehen. Geplant sind unter anderem rund 600 Wohnungen, die Hälfte davon gemeinnützig. Das Stadtparlament entscheidet am 3. Juli über die neue Überbauungsordnung.

Luftbild Bostudenzelg Stadt Thun

Quelle: Patrick Liechti, Stadt Thun

In der Bostudenzelg soll ein neues Wohnquartier mit einem Park entstehen.

Die neue Überbauungsordnung (UeO) schaffe Planungssicherheit und regle die Arealerschliessung, die Baubereiche sowie deren Entwicklung, heisst es in einer Mitteilung der Stadt Thun von Mittwoch. Vergangenes Jahr lag diese öffentlich auf, dabei gingen acht Einsprachen gegen das Projekt ein.

Diese beziehen sich auf die Dimensionen oder Ausrichtung der Gebäude und betreffen Fragen der Mobilität. Angesichts der Projektgrösse sei das nicht viele Einsprachen, so Stadtpräsident Raphael Lanz in der Mitteilung. Nach den geführten Einspracheverhandlungen halte der Gemeinderat am Projekt fest.

Gewisse Anliegen werden aber in den weiteren Prozessschritten berücksichtigt. So sollen im Rahmen der Architekturwettbewerbe die maximalen Gebäudehöhen überprüft sowie «die Fassaden attraktiv gestaltet werden». Die Auswirkungen des Verkehrs will die Stadt nach dem Bau beobachten und bei Bedarf Massnahmen treffen.

600 Wohnungen geplant

Die Stadt plant im Raum Bostudenzelg/Bläuerstrasse ein neues Wohnquartier mit einem Park. Vorgesehen sind rund 600 Wohnungen für alle Bevölkerungsgruppen. Ergänzt werden sollen diese durch Nutzungen wie einen Doppelkindergarten, Quartierräume sowie Flächen für den Verkauf und Dienstleistungen.

Herzstück des neuen Quartiers bildet der öffentlich zugängliche Park. Die zentrale Allmend wird gemäss Mitteilung autofrei sein und über einen begrünten Ring sowie Aufenthaltsbereiche mit dem Quartier verbunden. Im weiteren Verfahren werden Baurechtsnehmer und Anwohner in die Entwicklung des Freiraums miteinbezogen.

Gemeinnütziger Wohnraum

Rund die Hälfte der Wohnungen soll als gemeinnütziger Wohnraum auf dem städtischen Teil des Grundstücks realisiert werden. Die Stadt wird dafür nach eigenen Angaben mindestens 80 Prozent der Wohnfläche im Baurecht vergeben. Auf den restlichen Flächen planen private Eigentümer Miet- und Eigentumswohnungen.

Die Baurechtsnehmer sollen im Verlauf des Jahres 2025 bestimmt werden. Danach werden die Projekte auf dem städtischen Land mit Wettbewerben erarbeitet. Die Bauarbeiten auf den Flächen der privaten Eigentümer – der Frutiger AG und der Bernischen Pensionskasse – könnten ab 2027 starten, jene auf städtischem Grund ab 2030. 

 Der Stadtrat entscheidet am 3. Juli 2025 über die neue Überbauungsordnung «Bostudenzelg Bläuerstrasse». (pb/mgt/sda)


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