13:31 BAUPROJEKTE

Rheinkraftwerk bei Sargans würde geltendes Recht verletzen

Teaserbild-Quelle: Clemenspool - Eigenes Werk, wikimedia, gemeinfrei

Der Bau eines Rheinkraftwerks bei Sargans ist nach dem aktuell geltenden Recht nicht möglich. Der Grund: Bei den Uferböschungen handelt es sich um Biotope nationaler Bedeutung. Ob diese Gewichtung der Schutzinteressen so bleibt, ist noch offen.

Ellhorn am Rhein bei Sargans

Quelle: Clemenspool - Eigenes Werk, wikimedia, gemeinfrei

Der Bau eines Wasserkraftwerks am Rhein beim Ellhorn (Bild) wäre nicht mit geltendem Recht vereinbar.

Aufgrund der angespannten Lage bei der Energieversorgung hatten Vorstösse aus dem St. Galler Kantonsrat von der Regierung verlangt, den Bau eines Rheinkraftwerks im Raum Sargans zu prüfen. Umweltverbände sprachen sich dagegen aus. Nun wurde die Ausgangslage für ein solches Projekt genauer untersucht, wie die St. Galler Staatskanzlei am Mittwoch mitteilte. 

Höchst möglicher Schutzstatus

Das St. Galler Amt für Wasser und Energie stellt nun fest, dass für die Böschungen des Hochwasserdamms «der höchst mögliche Schutzstatus eines Biotops von nationaler Bedeutung» gelte. Die wasserseitigen Böschungen entlang des Rheins zwischen Bad Ragaz und Sennwald sind – mit über 100 weiteren im Kanton St. Gallen – im Bundesinventar der Trockenwiesen und -weiden aufgeführt.  

Mit der Revision des Energiegesetzes seien 2018 zwar beim Bund die Schutzinteressen im Natur- und Heimatschutz dem nationalen Interesse an der Produktion von erneuerbarer Energie gleichgestellt worden. Anlagen in Biotopen von nationaler Bedeutung wurden damals jedoch ausgeschlossen.

Die Wiederaufnahme von Abklärungen für den Bau eines Rheinkraftwerks hätte sich gemäss Mitteilung auf den Bereich Ellhorn bei Sargans konzentriert. Da aber auch hier Trockenwiesen des Rheindamms unter nationalem Schutz stünden, seien solche Abklärungen unter den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen hinfällig, heisst es weiter. 

Runder Tisch für Wasserkraft

Offen sei nun, ob bei der laufenden Beratung des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung das absolute Verbot für Wasserkraftanlagen in solchen Biotopen bestehen bleibe. Bei dieser Frage gebe es aktuell Differenzen zwischen den beiden Räten.

2021 gab es beim Bund den Runden Tisch Wasserkraft, der 15 Vorhaben für Speicherkraftwerke auf einer Liste aufführte, die möglichst rasch realisiert werden sollen. Das Rheinkraftwerk war nicht dabei. Keines der Vorhaben befindet sich im Kanton St. Gallen.

Unabhängig von den Diskussionen um ein Rheinkraftwerk prüft gegenwärtig das Bau- und Umweltdepartement, wo es im Kanton noch Potenzial für die Wasserkraft gibt und welche konkreten Massnahmen notwendig sind, um die Produktion auszubauen. (pb/mgt/sda)


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