Kantonsgericht schickt Seilbahn-Zone in Weggis LU zurück an Regierungsrat
Der Luzerner Regierungsrat muss die Eintragung eines Seilbahnkorridors im Zonenplan der Gemeinde Weggis nochmals prüfen. Das Kantonsgericht hat eine Beschwerde dagegen teilweise gutgeheissen.

Quelle: Gemeinde Weggis
Zone Seilbahnkorridor und Umzonung Bergstation Rigi Kaltbad in die Kur- und Hotelzone Rigi Kaltbad.
Das Urteil hebt den Entscheid des Regierungsrats vom Februar 2024 auf. Er hatte damals den Seilbahnkorridor genehmigt und die Einsprachen von zwei Privatpersonen und drei Verbänden abgewiesen. Diese hatten unter anderem das Seilbahnsystem und die Masten-Standorte kritisiert, da diese Schutzwald beanspruchten.
Die Abweisung der Beschwerden begründete der Regierungsrat damit, dass die Nutzungsplanung der Gemeinde zustehe und sie somit auch entscheide, wo eine Bahn allenfalls errichtet werden könne. Mit dem Entscheid sollte die Grundlage für die Erneuerung der Luftseilbahn von Weggis nach Rigi Kaltbad geschaffen werden.
Beschwerden teilweise gutgeheissen
Nun muss der Luzerner Regierungsrat nochmal über die Bücher. Wie das Kantonsgericht am Donnerstag mitteilte, hat es eine Beschwerde gegen die Eintragung des Seilbahnkorridors im Zonenplan der Gemeinde Weggis teilweise gutgeheissen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig und kann beim Bundesgericht angefochten werden.
Das Gericht hiess die Beschwerde von zwei Umweltverbänden und einem betroffenen Grundeigentümer in einem Punkt gut. Bei der Festlegung des Seilbahnkorridors hätte bereits eine Stellungnahme der zuständigen Rodungsbehörde eingeholt werden müssen, da der Korridor Wald betrifft. Dies sei nicht gemacht worden.
«In allen anderen Punkten hält das Gericht die Beschwerden für unbegründet», hiess es in der Mitteilung weiter. Die Auswirkungen auf die Umwelt seien ausreichend beschrieben worden. (sda/pb)