13:22 BAUPROJEKTE

Heimatschutz fordert Ausstand des Rats bei Luxram-Gebäude in Arth

Teaserbild-Quelle: ETH-Bibliothek Zürich, Bildarchiv / SIK_05-IKS-SZ-1517-019

Der Schweizer und Schwyzer Heimatschutz haben den Ausstand des gesamten Gemeinderats von Arth bei den Diskussionen rund um das Luxram-Gebäude gefordert. Gleichzeitig haben sie erneut Einsprache gegen den Abbruch der früheren Glühlampenfabrik erhoben.

Glühbirnenfabrik Luxram AG in Goldau SZ

Quelle: ETH-Bibliothek Zürich, Bildarchiv / SIK_05-IKS-SZ-1517-019

Die einstige Glühbirnenfabrik im 2015.

Der Heimatschutz begründet in einer am Mittwoch verschickten Mitteilung die Einsprache mit dem «hohen kulturellen, geschichtlichen und kunsthistorischen Wert» des Gebäudes, der gutachterlich bestätigt worden sei. Zudem kritisiert er ein Entsorgungskonzept, das eine Gefährdung der Bevölkerung nicht ausschliesse.

Die Forderung nach dem Ausstand wird damit begründet, dass sich der Gemeinderat im Rahmen der Nutzungsplanung bereits für einen Abriss ausgesprochen habe und ihm daher die «Unabhängigkeit» fehle. Der Heimatschutz plädiert für eine kantonale Nutzungsplanung. Diese dürfte laut der Organisation «schneller zum Ziel führen als langwierige Einzelprozesse über Abrisse».

Jahrelanger Streit um Industriebau

Die ehemalige Glühbirnenfabrik der Luxram Licht AG beim Bahnhof Arth-Goldau steht seit Jahren im Zentrum eines Rechtsstreits. Bis 1996 wurden in ihren Räumen Glühbirnen hergestellt; danach verlegte das Unternehmen die Produktion nach Immensee. Da das Gelände südlich des Bahnhofs zum Entwicklungsschwerpunkt Arth-Goldau gehört, soll die Fabrik Neubauten weichen.

Im Dezember 2021 entschied der Regierungsrat, das Gebäude nicht ins Kantonale Schutzinventar aufzunehmen – obwohl das zuständige Beurteilungsgremium eine Erhaltung empfohlen hatte. Im Dezember 2024 erwirkte der Schwyzer Heimatschutz beim Bundesgericht eine superprovisorische Verfügung, die den Abbruch vorläufig untersagte.

Anfang 2025 hob das Bundesgericht diese Verfügung jedoch wieder auf, nachdem Grundeigentümer und Gemeinde belegen konnten, dass ein Rückbau- und Entsorgungskonzept Voraussetzung für die Baufreigabe ist. (pb/mgt/sda)

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