15:22 BAUPROJEKTE

Grosser Rat: Pharmakonzern Roche darf Bau 52 in Basel abreissen

Teaserbild-Quelle: ETH-Bibliothek Zürich, Bildarchiv/Stiftung Luftbild Schweiz / LBS_SR04-038598

Der Pharmakonzern Roche kann das Bürohochhaus 52 in Basel abreissen. Der Grosse Rat hat am Mittwoch entschieden, das Gebäude nicht unter Schutz zu stellen. SP, Grüne und Basta scheiterten mit dem Vorhaben, den Bebauungsplan entsprechend abzuändern.

Roche-Areal in Basel, zwischen 1997 und 2001

Quelle: ETH-Bibliothek Zürich, Bildarchiv/Stiftung Luftbild Schweiz / LBS_SR04-038598

Luftaufnahme des Roche-Areals mit dem Bau 52 (rechts unten), Ende der 90er- anfangs der Nuller-Jahre. Mit seinen 62 Metern Höhe war er eine Landmarke des Areals. Heute verschwindet er beinahe zwischen den übrigen Bauten, darunter die beiden 178 respektive 205 Meter hohen Türme aus der Feder von Herzog & de Meuron.

Mit 50 zu 45 Stimmen bei 3 Enthaltungen stimmte das Parlament gegen die Mehrheit der vorberatenden Kommission. Der Grosse Rat folgte dem Ratschlag der Regierung sowie der Minderheit der Bau- und Raumplanungskommission (BRK), den Bebauungsplan für das Roche-Areal Süd im Wettsteinquartier unverändert abzusegnen.

Die Kommissionsmehrheit wollte in ihren Änderungsanträgen den Bau 52, ein Hochhaus von Roland Rohn aus dem Jahr 1960, ins Denkmalverzeichnis aufnehmen. Das 62 Meter hohe Bürogebäude steht gleich neben dem 2015 erstellten 178-Meter-Turm Bau 1. Zudem verlangte die BRK-Mehrheit, einen öffentlichen Fussweg durch das Areal sowie eine Verbreiterung der Solitude-Promenade im Bebauungsplan zu verankern.

Die Fraktionen LDP, FDP, Mitte-EVP, SVP und GLP lehnten diese Änderungen ab und setzten sich damit gegen die Ratslinke durch. Beide Seiten stuften Bau 52 zwar als schutzwürdig ein, doch bei der Frage der Schutzfähigkeit, also ob das Hochhaus in einem verhältnismässigen Ausmass saniert werden kann, schieden sich die Geister. Die Debatte im Grossratssaal dauerte über zwei Stunden.

Debatte um Sanierungsmöglichkeiten für Bau 52

Salome Bessenich (SP), Sprecherin der BRK-Mehrheit, verwies auf ein Obergutachten und folgerte, dass eine energetische Sanierung von Bau 52 möglich sei. Sie verwies darauf, dass sich Roche bestimmte Auflagen selbst auferlegt habe, etwa bei der Erdbebenertüchtigung.

Bestimme jeder Eigentümer die Auflagen selbst, werde der Denkmalschutz ausgehöhlt, sagte Bessenich. Sie betonte, dass die Änderungsanträge der BRK-Mehrheit die Optionen für den Bau eines allfälligen dritten Roche-Turms nicht einschränke. Lediglich eine Autovorfahrt müsste mit dem Erhalt von Bau 52 eingeschränkt werden, was zumutbar sei.

Ivo Balmer (SP) fügte hinzu, dass es bei den Forderungen für einen Erhalt von Bau 52 nicht etwa um Nostalgie gehe. Innovation bedeute Renovation und nicht Abbruch.

Die Kommissionsminderheit kam hingegen zum Schluss, dass eine energetische Sanierung sowie eine Erdbeben- und Brandschutzertüchtigung von Bau 52 nicht verhältnismässig sei und mehr zu einem Ersatz statt zu einem Erhalt führe.

Michael Hug (LDP) hielt als Sprecher der Kommissionsminderheit fest, dass das Hochhaus nur mit gravierenden Eingriffen erhalten werden könne. «Damit wäre der Bau kaum ein authentisches Denkmal mehr», sagte Hug.

Auch eine Verankerung eines Wegs durch das Areal von der Grenzacherstrasse zur Solitude-Promenade im Bebauungsplan lehnte er ab. Dies komme einer materiellen und formellen Enteignung gleich und könne Entschädigungsforderungen zur Folge haben.

Öffentlicher Weg durchs Areal bleibt freiwillig

Auch Baudirektorin Esther Keller (GLP) hielt fest, dass die Forderungen der BRK-Mehrheit die Eigentumsrechte von Roche eingriffen. Ein überwiegendes öffentliches Interesse sei damit nicht gegeben.

Auch FDP-Fraktionssprecherin Silvia Schweizer warnte davor, sich in «unternehmerische Entscheidungen einzumischen», was die Verlässlichkeit in den Wirtschaftsstandort Basel untergrabe.

Jo Vergeat (Grüne) und Brigitta Gerber (Basta) machten sich für eine Durchlässigkeit des Areals durch eine Durchwegung und einen vereinfachten Zugang vom Quartier zum Rhein stark.

SVP-Fraktionssprecher Pascal Messerli hingegen sah keinen Grund dazu, weshalb man «überall hindurchspazieren» und dies in einem Bebauungsplan festhalten solle.

Option auf dritten Turm offenhalten

Der Bebauungsplan, wie er vom Parlament abgesegnet wurde, bildet die planungsrechtlichen Grundlagen für die Entwicklung des Areals Süd. Roche möchte dort eine Grünanlage und ein neues Gebäude errichten und sich langfristig die Option auf einen dritten Turm offenhalten. Dafür will das Pharmaunternehmen bestehende Bauten wie etwa 52 sowie den Gebäuderiegel beim Rhein abreissen. Der alte Verwaltungsbau 21 von Rudolf Salvisberg soll hingegen bleiben, Bau 27 verschoben werden.

Mit dem Bebauungsplan steht es dem Konzern frei, ob er die Grünanlage als Privatpark nutzen oder öffnen will. Dasselbe gilt für die Solitude-Promenade: Roche machte gemäss Kommissionsbericht das Angebot, diesen stark genutzten Fuss- und Veloweg um drei Meter zu verbreiten. Die Kommissionsminderheit vertraute diesen Zusagen, wollte dies im Gegensatz zur Mehrheit aber nicht vorschreiben. (sda)


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