Bundesgericht: Grünes Licht für Seeufer-Projekt in Brunnen SZ
Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen die Neugestaltung der Seeuferpromenade am Schiffländeplatz-Bellevuequai in Brunnen SZ abgewiesen. Der Beschwerdeführer kritisierte eine ungenügende Berücksichtigung verschiedener Natur- und Heimatschutzziele.
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Blick auf die Seepromenade in Brunnen.
Der Beschwerdeführer hatte bereits gegen die Erstauflage des Projekts den Rechtsweg beschritten und schliesslich vom Schwyzer Verwaltungsgericht Recht erhalten. Grund dafür war, dass mit den geplanten baulichen Massnahmen im Uferbereich die Durchflusskapazität des Grundwassers um mehr als zehn Prozent vermindert worden wäre.
Gegen die zweite, überarbeitete Auflage des Projekts ist jedoch rechtlich gesehen nichts einzuwenden, wie das Bundesgericht in einem am Freitag veröffentlichten Entscheid festhält. Entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers musste kein Gutachten eingeholt werden, um die denkmalpflegerischen Aspekte ausreichend zu klären – auch wenn Brunnen als schützenswertes Ortsbild von nationaler Bedeutung gilt.
Uferzone ist hart verbaut
Auch sind gemäss Bundesgericht keine besonderen Massnahmen für die Uferzone zu treffen. Es folgt den beim Bundesamt für Umwelt eingeholten Ausführungen, wonach die vorliegende Uferzone hart verbaut sei und eine geringe Vegetation aufweise.
Beim nun rechtskräftigen Projekt handelt es ich um die zweite Etappe eines Projekts, um die Seepromenade attraktiver zu gestalten. Die erste Etappe wurde 2015/16 im Abschnitt Waldstätterquai umgesetzt. (sda)
(Urteil 1C_107/2025 vom 6.10.2025)