Basler Regierung will Roche-Parkhaus nun doch erhalten
Die Basler Regierung will das Roche-Parkhaus an der Schwarzwaldstrasse nun doch nicht abreissen lassen. Sie hat dazu eine Planungszone für fünf Jahre erlassen. Während dieser Zeit soll geprüft werden, ob es als Quartierparking genutzt werden kann, wie die Regierung am Mittwoch mitteilte.
Quelle: Google Earth
Bleibt wohl erhalten: Das Roche-Parkhaus an der Schwarzwaldstrasse.
Grund für das Umschwenken der Regierung: Der Bund will die S-Bahn-Haltestelle Solitude im Kontext der Vorlage «Verkehr '45» für den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur bis 2045 nicht priorisieren. Daher ist offen, ob und wann diese Haltestelle realisiert wird.
Mit dieser veränderten Ausgangslage wird es nun wieder realistisch, dass das Parking erhalten bleibt und dem Quartier zur Verfügung steht, wie es im Communiqué heisst. Bei einem Bau der Haltestelle Solitude müsste die Parkingfläche für Bauinstallationen zur Verfügung stehen, was in absehbarer Zeit kein Thema ist.
Das Parkhaus ist seit Ende Juli 2026 nicht mehr in Betrieb. Der Bauentscheid für das Parking wurde 2016 mit der Auflage erteilt, dass das Parking nur rund zehn Jahre betrieben werden darf und anschliessend abgerissen werden muss. Der Rückbau hat noch nicht begonnen. Mit der Planungszone will die Regierung einen Abriss verhindern und weitere Abklärungen treffen.
Letztes Jahr standen die Zeichen noch auf Abriss
Innerhalb der Planungszone darf gemäss Raumplanungsgesetz nichts unternommen werden, was die Nutzungsplanung erschweren könnte, wie die Regierung weiter schreibt. Sie will den Bebauungsplan für die Nutzung als Quartierparking bis Mitte 2027 vorlegen.
Der Grosse Rat beschloss 2023, am Roche-Parkhaus festzuhalten. Ein entsprechender Vorstoss von Luca Urgese (FDP) für ein Quartierparking fand bis in die SP hinein Unterstützung.
Die Regierung teilte 2025 jedoch mit, dass eine Weiternutzung aufgrund der Bahnplanung nicht möglich sei. Damals hiess es noch, Roche werde das Parking abrissen und den Ursprungszustand der Fläche wiederherstellen. Grundeigentümerin des Bodens ist das Bundeseisenbahnvermögen. (sda)