Basel: Grossratskommission wehrt sich gegen Roche-Ausbaupläne
Der Pharmakonzern Roche will sein Südareal mit einem dritten Turm und einem Park weiterentwickeln – und dazu alte Laborgebäude und Bürobauten abbrechen. Die Bau- und Raumplanungsdiskussion (BRK) des Grossen Rats ist damit nicht einverstanden. Unter anderem, weil damit dem Bau 52 der Rückbau droht.

Quelle: rvg, Roche
Visualisierung des Südareals; Teil des weiterentwickelten Areals ist ein Park.
Auf dem Südareal seines Hauptsitzes an der Grenzacherstrasse will der Pharmakonzern Roche ein drittes Bürohochhaus realisieren. Es soll sich in Form und Höhe an den bestehenden Herzog & de Meuron-Türmen Bau 1 und Bau 2 orientieren - vorgesehen ist eine maximale Höhe von 221 Metern. Zwar gibt es noch kein konkretes Projekt, aber es soll für selbiges sowie für einen grosszügigen Park Platz geschaffen werden. Damit diese Pläne verwirklicht werden können, müssen die alten Büro- und Laborgebäude am Rhein weichen.
Gegen die Pläne von Roche regt sich schon länger Widerstand: So hatte etwa der Heimatschutz Basel Rekurs eingereicht und den dräuenden Verlust des Baus 27, einen Fabrikbau von Otto Salvisberg, und von Roland Rohns Hochhaus Bau 52 kritisiert.
Auch das Gros der Bau- und Raumplanungsdiskussion (BRK) des Grossen Rats ist mit den Plänen von Roche nicht durchgehend einverstanden. Wie sie heute Donnerstag mitteilte, möchte sie den Bebauungsplan in verschiedenen Punkten anpassen: Sie fordert, das ein öffentlicher Fussweg und Aufenthaltsorte für die Bevölkerung verbindlich eingeplant werden. Die Mehrheit hätte sich gerne für eine gänzliche Öffnung des neuen Parks eingesetzt, was aber aufgrund der unter dem Park geplanten Wärme- respektive Kältezentralen mit Ammoniaknutzung und der damit verbundenen Einschränkungen durch die Störfallverordnung nicht möglich sei, heisst es im Communiqué der BRK.
Was die Verbreiterung der Solitude-Promenade betrifft, will die Mehrheit der BRK auf die «aufwendige geplante Auskragung» für den neuen Fuss- und Veloweg zu verzichten. So könne auch die Nachbarschaft und doe breite Öffentlichkeit von den neu geschaffenen Grün- und Freiflächen profitieren. Daneben verlangt sie, dass die geplanten Bauten die Vorgaben zu energiebedingten Treibhausgasemissionen für Neubauten erfüllen. So, wie dies auch in anderen Bebauungsplänen der Fall ist.
Der Bau 52, der kleine Bruder des UNO-Gebäudes in New York

Quelle: Taxiarchos228, eigenes Werk, FAL
Der Bau 52 von Roland Rohn soll einem neuen Turm und einem Park Platz machen.
Daneben hat auch die BRK ein denkmalschützerisches Anliegen: der Bau 52 soll bleiben und keiner neuen Vorfahrt weichen müssen.
Das 1960 fertig gestellte Hochhaus wird laut BRK von Beteiligten als schutzwürdig angesehen. Es gelte als kleiner Bruder des UNO-Gebäudes in New York und als das erste Gebäude mit Curtain-Wall-Fassade in der Schweiz. Zudem verweist sie darauf, dass man bereits im Bebauungsplan von 2010, mit dem der Bau 1 ermöglicht worden war und der aktuell noch gilt, festgeschrieben hatte, dass der Bau 52 erhalten bleibt. – Allerdings ist nicht nur der elegante Turm sondern das gesamte Südareal mit Erhaltungsziel A im nationalen Inventar der schützenswerten Ortsbilder ISOS gelistet. Bei ihren Bemühungen fokussiert sich die BRK auf den Bau 52.
Dazu merkt die BRK an, dass ihm Gutachten einen guten Allgemeinzustand attestierten, und dass es auch statisch keine Bedenken gibt. Sie verweist darauf, dass sowohl eine hundertprozentige Erdbebenertüchtigung nach SIA 261, eine energetische Sanierung der Fassaden unter Beibehalt einer gebäudetypischen Konstruktionsweise als auch die Anpassung der Grundrisse an heutige Bedürfnisse möglich sind. Hinzu komme, dass ein Erhalt des Baus 52 der Idee eines offenen und grünen Südareals nicht im Wege stehe.
Ein dauerhafter Erhalt von Bau 52 nicht verhältnismässig?
Eine Minderheit der BRK sieht es jedoch anders: Zwar bestreitet auch sie einen den baukulturellen Wert des Baus 52 nicht. Tiefgreifende Untersuchungen hätten jedoch gezeigt, dass ein dauerhafter Erhalt des Turms nicht verhältnismässig ist: Bis auf die Grundstruktur müsste praktisch alles rückgebaut werden, und selbst dann könnte die Substanz die heutigen Anforderungen an Erdbebensicherheit und Funktionalität nicht erfüllen. Zudem ist sie der Ansicht, dass eine Verstärkung den architektonischen Ausdruck zerstören würde, womit nicht mehr von einem Erhalt, sondern nur noch von einem Ersatz gesprochen werden könnte. (mgt/sda/mai)