17:15 BAUPROJEKTE

Bald öffentliche Auflage für 380 Kilovolt-Leitung im Reusstal

Geschrieben von: Stefan Schmid (sts)
Teaserbild-Quelle: Pixel2013 / pixabay.com

Die rund 17 Kilometer lange Hochspannungsleitung zwischen Niederwil AG und Obfelden ZH soll ersetzt und auf eine Leitung mit 380 Kilovolt (kV) aufgerüstet werden. Das Projekt liegt im Februar und März für die Dauer von 30 Tagen öffentlich auf.

Vogel auf Stromleitung

Quelle: Kurt Bouda, pixabay.com, public-domain-ähnlich

Wenn keine Einsprachen oder Gerichtsverfahren das Projekt verzögern, könnte laut Swissgrid Mitte 2028 mit dem Bau der neuen Leitung begonnen werden.

Die seit den 1950er-Jahren bestehende 220-Kilovolt-Leitung zwischen Niederwil und Obfelden sei ein Engpass im Übertragungsnetz, wie die nationale Stromnetzbetreiberin Swissgrid mitteilte. Damit das Netz mit dem Wandel des Stromsystems mithalten könne, werde die heutige Leitung durch eine leistungsfähigere 380-Kilovolt-Leitung ersetzt. Die neue Leitung wird laut Angaben von Swissgrid deutlich mehr Abstand zu den Siedlungsgebieten haben. Wenn die neue Höchstspannungsleitung in Betrieb sei, werde die bestehende Leitung rückgebaut. Dies werde die Situation für die Anwohnerinnen und Anwohner deutlich verbessern, hiess es.

Erdverkabelung auf rund 4,5 Kilometern

Auf einer Länge von rund 4,5 Kilometern wird die neue Höchstspannungsleitung unterirdisch verlegt, wie der Bundesrat 2022 entschied. Die Erdverkabelung soll auf einem Teilabschnitt bei der Querung des Gebiets «Reusslandschaft» zwischen Besenbüren und Jonen AG erfolgen. Dieses Gebiet gehört zum Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN). Die Aargauer Regierung hatte eine unterirdische Verkabelung auf der gesamten Strecke gefordert. Sie stützte damit die Anliegen der Region.

Bundesgericht als letzte Instanz 

Die Unterlagen für die öffentlichen Auflage werden in den Gemeindeverwaltungen einsehbar sei. Betroffene können Einsprache beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat (ESTI) erheben, wie Swissgrid festhält. Blieben Differenzen bestehen, übernehme das Bundesamt für Energie die Verhandlungen.

Am Ende der Plangenehmigungsphase erteilten die Behörden entweder die Baubewilligung oder machten zusätzliche Auflagen. Behörden, Verbände oder Direktbetroffene könnten die Entscheidung anfechten. Danach entscheide das Bundesverwaltungsgericht und letztlich das Bundesgericht. Wenn keine Einsprachen oder Gerichtsverfahren das Projekt verzögern, beginnt Swissgrid nach eigenen Angaben Mitte 2028 mit dem Bau der neuen Leitung. Die Arbeiten sollen rund vier Jahre dauern. (sda/sts)

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Redaktor Baublatt

Seine Spezialgebiete sind wirtschaftliche Zusammenhänge, die Digitalisierung von Bauverfahren sowie Produkte und Dienstleistungen von Startup-Unternehmen.

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