15:26 BAUPRAXIS

Laut Berner Verwaltungsgericht sind erleichterte Zwischennutzungen nicht konform

Teaserbild-Quelle: Wikimedia Common, TheBernFiles, Public Domain

Das bernische Verwaltungsgericht pfeift die Stadt Bern bei den erleichterten Regelungen für Zwischennutzungen zurück: Der entsprechende Artikel der Bauordnung sei nicht gesetzeskonform. Damit stellt sich das Gericht gegen die Vorinstanz aber auch gegen die Stimmbevölkerung, die die entsprechende Änderung der Stadtberner Bauordnung im 2021 abgesegnet mit einem deutlichen Ja abgesegnet hatte.

Mit den neuen Regeln sollten Bürokratie abgebaut und Leerstände vermieden werden. Denn dank Zwischennutzungen könne das gesellschaftliche, kulturelle und wirtschaftliche Leben gefördert werden, hiess es damals bei den Befürwortern. Der Hauseigentümerverband und verschiedene Privatpersonen sahen dies anders: Sie wehrten sich gegen die neuen Bestimmungen. Nun stellt sich das Verwaltungsgericht hinter sie.

Zwar darf die Stadt laut Gericht für Zwischennutzungen besondere Regeln erlassen, wie es im heute veröffentlichten Entscheid heisst. Das Gericht unterstreicht aber, dass die Stadt an Planungsgrundsätze gebunden bleibe, etwa jenem, dass Nutzungskonflikte möglichst zu vermeiden seien. Die Stadt verfüge über eine differenziert ausgestaltete Nutzungsordnung. Folglich müsse auch eine differenzierte Auseinandersetzung mit den Auswirkungen einer neuen Nutzungsart erfolgen. Der umstrittene Artikel der Bauordnung erlaube jedoch in allen Bauzonen grundsätzlich alle Arten von befristeten Nutzungen ohne Rücksicht auf die unterschiedlichen Verhältnisse. Es gehe nicht an, potenziell konfliktträchtige Zwischennutzungen auf diese pauschale Art zu regeln.

Mögliche Nutzungskonflikte werden gemäss Gericht legalisiert

Potenzielle Nutzungskonflikte würden so nicht verhindert, "sondern im Gegenteil legalisiert", schreibt das Verwaltungsgericht. Dies alles könne zu einer erheblichen Planungs- und Rechtsunsicherheit führen. Das Verwaltungsgericht hiess die Beschwerde gut und verweigerte die Genehmigung des strittigen Artikels in der Bauordnung. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. (sda/mai)



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