16:11 BAUPRAXIS

Klimastrategie: Wertsteigerungen bei umfassende Gebäudesanierungen

Teaserbild-Quelle: jelep, pixelio

Damit die Ziele der Klimastrategie erreicht werden können, bedürfen bestehende Gebäude einer umfassenden Sanierung. Haben solche Arbeiten Wertsteigerungen zur Folge, können sie bei vermieteten Liegenschaften auf den Mietzins überwälzt werden. Doch wie hoch sind bei umfassenden Sanierungen die Anteile, die den Wert der Bauten nicht nur erhalten sondern auch erhöhen? Diese Frage hat die Hochschule Luzern im Auftrag des Bundesamts für Wohnungswesen (BWO) und des Bundesamts für Energie (BFE) in einer Studie zu klären versucht.

Haus-Modell

Quelle: jelep, pixelio

Wer ein Haus kaufen will, wird mehr bezahlen müssen.

Für die Studie haben die Autoren 20 entsprechende Sanierungsprojekte unter die Lupe genommen. Dabei zeigte sich, dass sich die Anteile wertvermehrender Investitionen zwischen 34 und 58 Prozent bewegen. Allerdings ist das Resultat wegen der relativ tiefen Anzahl Fallbeispiele ist das Ergebnis nicht repräsentativ für den gesamthaften Gebäudepark der Schweiz.

Für umfassende Sanierungen gilt seit rund fünfzig Jahren eine vereinfachende Bestimmung für die Aufteilung: Von den Kosten werden 50 bis 70 Prozent als wertvermehrende Investitionen gerechnet. Mit dieser eher hoch angesetzten Bandbreite wollte man damals die Liegenschaftseigentümer zu umfassender Erneuerungen anregen. Doch diese Regel ist seither immer wieder hinterfragt worden, sie war auch Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten zwischen Mietern und Eigentümern. Schliesslich haben sich im Laufe der Jahre die Verhältnisse auf dem Immobilien- und Wohnungsmarkt sowie die Bautechnik stark verändert.

BKP: Werte vermehrende und Werte erhaltenden Anteile

Die bei der Studie genutzte Methode wurde von der HSLU zusammen mit dem Hauseigentümerverband Schweiz und dem Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverband entwickelt. Sie stützt sich auf den jeweiligen Baukostenplan (BKP) und teilt jede einzelne Position in Werte vermehrende und Werte erhaltenden Anteile ein.

Gemäss BWO ist liesse sich eine weiterentwickelte «BKP-Triage» in verschiedenen Bereichen anwenden. Zum Beispiel bei der Planung und Umsetzung von Erneuerungsvorhaben. Aber auch bei der Beurteilung, sofern eine Partei bei einer umfassenden Überholung einen über 70 Prozent oder einen unter 50 Prozent liegenden wertvermehrenden Anteil geltend macht aber auch für die steuerliche Ausscheidung werterhaltender und wertvermehrender Investitionen. (mgt/mai)

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