07:30 BAUPRAXIS

BIM: Vertrag, Rollen und Leistungen

Geschrieben von: Mario Marti
Teaserbild-Quelle: 3dkombinat - stock.adobe.com

«Bauen digital Schweiz» hat ein Merkblatt zu rechtlichen BIM-Themen veröffentlicht. Dieses liefert keine fertigen Vertragsklauseln, aber einen guten Überblick. Dabei werden verschiedene Regelungsmöglichkeiten dargestellt.

Die Digitalisierung und mit ihr die BIM-Methode etablieren sich in der Baubranche: Höchste Zeit für einen praxisbezogenen Erfahrungsaustausch.

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Die Digitalisierung und mit ihr die BIM-Methode etablieren sich in der Baubranche: Höchste Zeit für einen praxisbezogenen Erfahrungsaustausch.

Das Merkblatt «Vertrag, Rollen, Leistungen» kann als Checkliste verwendet werden, wenn ein Planervertrag um BIM-Themen ergänzt werden soll. Das Merkblatt legt einen starken Fokus auf die Vorbereitung: Die im Projekt verwendeten Definitionen, die Projektorganisation sowie die von den Planern zu erbringenden BIM-spezifischen Leistungen sind im Voraus von den Parteien zu klären und einvernehmlich festzulegen.

Mit Blick auf die Vertragsmodelle wird auf das Standardvorgehen verwiesen, wonach einem konventionellen Einzelvertrag BIM-spezifische Themen ergänzend zugefügt werden, sowie auf den Ausnahmefall, in welchem ein Bauherr mit allen Involvierten einen Mehrparteienvertrag abschliesst. Das Merkblatt enthält weiter Ausführungen zur Haftung, den Hinweis- und Kontrollpflichten, den Nutzungsrechten, der Vergütung und der IT-Infrastruktur. In einem zweiten Teil macht es Vorschläge für eine BIM-Projektorganisation sowie für die jeweiligen Aufgaben der verschiedenen BIM-Rollen.

Geschrieben von

Geschäftsführer der Usic und Rechtsanwalt bei Kellerhals Carrard.

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