07:43 BAUMARKT

Nationalrat will Bauen ausserhalb der Bauzone ermöglichen

Teaserbild-Quelle: Zvg

Der Nationalrat will das Raumplanungsgesetz anpassen: Vor 1972 erbaute Gebäude mit Verkehrsanbindung ausserhalb der Bauzonen sollen künftig in der Schweiz besser genutzt werden können. 

Schluss mit immer neuen Einzonungen: Gemeinden und Städte müssten sich nun vermehrt um eine gute Siedlungsqualität kümmern und sich besser untereinander abstimmen.

Quelle: Zvg

Der Nationalrat will unter gewissen Bedingungen das Bauen ausserhalb von Bauzonen möglich machen.

Der Nationalrat hat eine Motion des Waadtländer FDP-Nationalrats Daniel Ruch angenommen, die das Bauen ausserhalb der Bauzone erleichtern soll: Vor 1972 erbaute Gebäude mit Verkehrsanbindung ausserhalb der Bauzonen sollen künftig in der Schweiz besser genutzt werden können. 

Die Begründung: Die Beschränkungen des Raumplanungsgesetzes wirkten sich negativ auf viele dieser Gebäude aus. Sie würden vernachlässigt oder verlotterten gar. Wenn die Nutzung dieser Gebäude erleichtert würde, senke das den Druck auf die Siedlungen und mache allenfalls Vergrösserungen von Bauzonen überflüssig. Einschränkung: Bei einem Abbruch und Wiederaufbau dieser Gebäude dürfen die Form und das Volumen des Gebäudes nicht ändern, damit in der Landwirtschaftszone keine Mehrfamilienhäuser entstünden. 

Keine einfache Aufgabe: Wildhaus-Alt St. Johann ist eine der St. Galler Gemeinden, die ihre Wohnbauzonen verkleinern müssen.

Quelle: Joujou / pixelio.de

Gegner betrachteten die Motion als schlechte Lösung, blieben damit aber in der Minderheit.

Schlecht gelöst?

Eine Minderheit bekämpfte die Motion mit dem Argument, das Parlament habe erst 2023 eine Revision des Raumplanungsgesetzes vorgenommen und dabei den Grundsatz der Trennung von überbautem und unüberbautem Land verstärkt. Das  geschilderte Problem bestehe, sei aber mit der Motion schlecht gelöst.

Der Bundesrat beantragte Überweisung der Motion: Sie enthalte Einschränkungen, aufgrund derer die Landesregierung einer Gesetzesänderung zustimmen könne. Dies insbesondere wegen der Bestimmung, dass keine neue Strasse zu diesen Bauten führen dürfe. Die Motion geht noch nicht zur Umsetzung an den Bundesrat, sondern zur weiteren Beratung an die zuständige Kommission des Ständerats. (SDA/bk)


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