13:56 BAUMARKT

Bundesrat: Vorschläge zur Mietrendite sorgen für Kritik

Teaserbild-Quelle: Michele Limina

Welche Nettorendite sollen vermietete Liegenschaften künftig bringen dürfen? Der Vorschlag einer neuen Regelung, die der Bundesrat ausgearbeitet hat, sorgt bei Betroffenen für Kritik.

Genossenschaftssiedlungen wie die Kalkbreite in Zürich bieten Wohnungen zur Kostenmiete an.

Quelle: Michele Limina

Die Teilrevision der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen sorgt für Diskussionen.

Bis zum 5. Juni läuft in der Schweiz die Vernehmlassung zur Teilrevision der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen. Gefordert hatte die neuen Regeln das Parlament mit einer überwiesenen Motion von Bündner Mitte-Ständerat Stefan Engler.

Seit 1986 gilt der Grundsatz, dass ein Ertrag aus Mietobjekten dann zulässig ist, wenn dieser 0,5 Prozent über dem Referenzzins liegt. Das Bundesgericht hatte aber 2020 zwei Praxisänderungen vorgenommen. Unter anderem bestimmte es, dass der Ertrag den Referenzzinssatz neu um zwei Prozentpunkte übersteigen dürfe, wenn der Referenzzins zwei Prozent oder weniger betrage. Derzeit liegt er bei tiefen 1,25 Prozent.


Neben dem Bahnhof von Rheinfelden AG entstehen Mietwohnungen und Gewerbeflächen.

Quelle: Luca Selva AG, nightnurse images GmbH

Die vom Bundesrat vorgeschlagene neue Regelung wird von Mieterseite heftig kritisiert.

Regelung ausgearbeitet

Welche Nettorendite von vermieteten Liegenschaften ist nun aber zulässig, wenn der Referenzzinssatz dereinst zwei Prozent übersteigen sollte? Dazu hat der Bundesrat vorsorglich eine neue Regelung ausgearbeitet und zur Diskussion gestellt.

Das Problem: Bei einem Anstieg des Referenzzinssatzes auf über zwei Prozent stellt sich die Frage, ob der bei der Berechnung der Nettorendite zulässige Zuschlag zum Referenzzins direkt wieder auf 0,5 Prozentpunkte zu reduzieren ist. Dies will die Motion auf politischem Weg geklärt haben, da die Frage für Mieter und Vermieter von Bedeutung ist.

Der nun zur Diskussion gestellte Vorschlag des Bundesrats sieht vor, dass bis zu einem Referenzzinssatz von zwei Prozent weiterhin ein Zuschlag von zwei Prozentpunkten gilt. Ab einem Referenzzinssatz von 2,25 Prozent soll der zulässige Zuschlag in Schritten von 0,25 Prozentpunkten gesenkt werden. Der Zuschlag soll sich ab einem Referenzzinssatz von 6 Prozent bei 0,5 Prozentpunkten über dem Referenzzinssatz stabilisieren.


Symbolbild Mietzins

Quelle: VLP-ASPAN

Der Mieterverband sieht sich zu wenig vor missbräuchlich hohen Mieten geschützt.

Kritik von Mieterseite

Diese vorgeschlagene Neuregelung stösst auf Kritik;  Der Mieterinnen- und Mieterverband befürchtet eine «Mietpreis-Explosion» und fordert den Verzicht auf die geplante Verordnungsänderung.

Die vom Parlament angestossenen und vom Bundesrat geplanten Anpassungen führten zu systematisch höheren Mietpreisen, so der Verband. Zudem werde mit der Verordnungsänderung der ordentliche Gesetzgebungsweg übergangen. Das Parlament und das Volk könnten also nicht mitbestimmen.

Der Mieterinnen- und Mieterverband kritisierte bereits früher den Bundesgerichtsentscheid, der zu dieser Revision geführt hat. Der Bundesrat lasse die Mietenden im Stich. «Statt die Bevölkerung vor missbräuchlich hohen Mieten zu schützen, ermöglicht der Bundesrat der Immobilien-Lobby mit dieser Vorlage einen noch tieferen Griff in die Taschen der Mieterinnen und Mieter», kommentierte Verbandspräsident Carlo Sommaruga. (SDA/bk)


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