Aargau: Keine Massnahmen gegen Aneignung herrenloser Grundstücke
Der Kanton Aargau trifft keine Massnahmen gegen die Aneignung sogenannter herrenloser Grundstücke durch Private: Gemäss Regierungsrat verhindern die rechtlichen Hürden und der Informationsvorsprung der Gemeinden eine kontrollierte Aneignung im grossen Stil.
Quelle: Freaktalius, eigenes Werk, CC BY-SA 4.0,
Der Kanton Aargau sieht beim Thema «Aneignung herrenloser Grundstücke durch Private» keinen Handlungsbedarf.
Die Interpellation zum Thema «Aneignung herrenloser Grundstücke durch Private» stammt von der SVP. Es handelt sich um vier herrenlose Grundstücke, die aus Datenschutzgründen nicht öffentlich gemacht werden. Dies schreibt der Regierungsrat in seiner Stellungnahme. Darin kommt er zum Schluss, dass die rechtlichen Hürden und der Informationsvorsprung der Gemeinden eine kontrollierte Aneignung im grossen Stil verhindern.
Hintergrund: Der selbsternannten «König der Schweiz», Jonas Lauwiner, hat gemäss «Aargauer Zeitung» im Frühling 2025 Grundstücke 16 Aargauer Gemeinden angeeignet, unter anderem in Buttwil, Eiken, Muri, Oftringen, Strengelbach und Unterkulm. In den letzten zehn Jahren gab es laut Regierungsrat keine andere Privatperson, die sich mehr als ein solches Grundstück aneignete.
Der Regierungsrat sieht dennoch keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Die Gemeindeautonomie bleibe gewahrt, da die Kommunen nach Abwägung aller Vor- und Nachteile selbst entscheiden könnten, ob sie ein Grundstück übernehmen wollten oder nicht. Da die Gemeinden über einen elektronischen Zugriff auf das Grundbuch verfügen, können sie reagieren und sich das Grundstück durch eine Erklärung aneignen. Für Privatpersonen ist die systematische Suche nach solchen Gelegenheiten unmöglich: Das elektronische Grundbuch lässt nur zehn Abfragen pro Tag zu. (SDA/bk)