Zwei Handwerker zeigen sich vor Zürcher Bezirksgericht reuig
Zwei Handwerker, die mitgeholfen haben, in einer Zürcher Baugenossenschaft gesamthaft rund 2,4 Millionen Franken zu veruntreuen, haben sich am Donnerstag vor dem Bezirksgericht reuig gezeigt. Gleichzeitig betonten sie ihre damalige Abhängigkeit von der Genossenschaft.
Weil die Beschuldigten grundsätzlich geständig sind, fanden die Prozesse im abgekürzten Verfahren statt. Die Handwerker einigten sich also mit der Staatsanwaltschaft auf Urteilsvorschläge.
Die Staatsanwaltschaft fordert für den einen Handwerker eine
bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten mit einer Probezeit von zwei Jahren.
Der 58-Jährige soll der mehrfachen Urkundenfälschung, der qualifizierten
Geldwäscherei und der mehrfachen Gehilfenschaft zur qualifizierten ungetreuen
Geschäftsbesorgung schuldig gesprochen werden.
Und zwar, weil er zwei Ex-Chefs einer Zürcher
Baugenossenschaft über Jahre mit fiktiven Rechnungen geholfen haben soll, knapp
1,9 Millionen Franken zu veruntreuen. Die von den beiden Genossenschaftschefs
telefonisch angekündigten Überweisungen hob der Beschuldigte – wie angeordnet –
bar ab und übergab sie ihnen.
Später überliess er den Chefs die Bankkarten, mit denen sie
die Bargeldbezüge selbst vornahmen. Sie verwendeten das Geld für ihre eigenen
Zwecke, was dem Beschuldigten bewusst war.
Ende 2020 wurde der damalige Geschäftsführer der
Genossenschaft fristlos entlassen, nachdem die Unregelmässigkeiten aufgeflogen
waren. Gegen ihn läuft ein separates Verfahren. Der besagte Präsident verstarb
Anfang desselben Jahres.
Von der Genossenschaft abhängig
Bei der Befragung sagte der Beschuldigte, er selber habe nichts
von all dem Geld für sich behalten, sei aber von der Genossenschaft abhängig
gewesen. Deren Chefs hätten ihn unter Druck gesetzt und gedroht, ihm keine
Aufträge mehr zu geben, wenn er nicht mitmache.
Auf die Frage des Richters, ob er in all den Jahren nie
daran gezweifelt habe, ob sein Handeln richtig sei, antwortete er: «Doch,
Gopferdeckel!» Immer wieder habe er sich gefragt, ob er damit aufhören solle.
Doch so habe er seine Mitarbeitenden bezahlen können. «Ich habe das alles
gemacht, um an neue Aufträge zu kommen. Aber ich hätte es nie tun sollen»,
sagte er schliesslich reuig.
Im besagten Storenunternehmen, das er einst von seinem
Schwiegervater übernommen hatte, sei er heute nicht mehr als Geschäftsführer
tätig, sagte der Vater von zwei erwachsenen Söhnen. Er verdiene sein Geld jetzt
mit Reparaturarbeiten und Mieteinnahmen. Die meiste Zeit verbringe er mit
Holzen im eigenen Waldstück.
«Keine andere Wahl»
Auch der zweite Handwerker, der mit seinem Einzelunternehmen
regelmässig Aufträge für die Baugenossenschaft ausführte, soll ab 2015 laut
Anklageschrift den beiden Ex-Chefs der Genossenschaft geholfen haben, Geld
abzuzweigen.
Und zwar über eine halbe Million Franken. Davon soll der der
72-jährige Italiener 103'000 Franken für sich behalten haben. Der Ablauf war
bei ihm gleich: Er erhielt von den Genossenschaftschefs Geld überwiesen – meist
5000 Franken. Danach hob er es vom Konto ab und übergab es ihnen wieder bar.
Dies, obwohl er laut Anklage wusste, dass er keinerlei
Gegenleistung für die erhaltenen Gelder erbrachte und die beiden Männer das
Geld für ihre persönlichen Bedürfnisse verwendeten.
Für ihn fordert die Staatsanwaltschaft eine bedingte
Freiheitsstrafe von 18 Monaten – ebenfalls mit einer Probezeit von zwei Jahren.
Zudem soll er verpflichtet werden, der Baugenossenschaft 505'000 Franken
zuzüglich fünf Prozent Zins – also rund 700'000 Franken – zu zahlen.
Auch dieser mittlerweile pensionierte Mann, der zusammen mit
seiner Frau laut eigenen Angaben von 3700 Franken pro Monat lebt und kein
Vermögen besitzt, zeigte vor dem Richter Reue. Immer wieder betonte er – teils
auf Italienisch, teils in gebrochenem Deutsch –, wie leid ihm alles tue.
«Aber ich hatte keine andere Wahl, ich konnte mich nicht
wehren», sagte er. Er sei auf die Aufträge angewiesen gewesen. Zudem sei er
damals spiel- und alkoholsüchtig gewesen.
Die Urteilseröffnung findet in beiden Fällen um 16 Uhr statt. (sda)