Holzdeklarationen haben sich stark verbessert
Holz und Holzprodukte sind letztes Jahr einiges besser deklariert worden als 2024: Insgesamt haben beinahe zwei Drittel der kontrollierten Unternehmen korrekte Angaben gemacht, 2024 war es ein gutes Viertel gewesen. Dies zeigt der Rückblick auf die Kontrollen, die das Eidgenössischen Büro für Konsumentenfragen (BFK) 2025 durchgeführt hat. Allerdings: Die einzelnen Branchen unterscheiden sich zum Teil stark.
Letztes Jahr hat das BFK im Rahmen des Vollzugs der Holzdeklarationsverordnung total 50 Kontrollen vorgenommen, wie in den Vorjahren sind Unternehmen mit einem besonders hohen Risiko für eine mangelhafte Deklaration im Fokus gestanden: 62 Prozent (Vorjahr: 25,5 %) der Unternehmen hatten alles korrekt deklariert. 30 Prozent (Vorjahr: 23,5 %) hatten teilweise und 8 Prozent (Vorjahr: 51 %) nichts vollständig und korrekt deklariert.
Insgesamt hat das BFK letztes Jahr 495 Produkte (Vorjahr: 1010) ins Visier genommen, davon waren 82 Prozent (Vorjahr: 39 %) richtig deklariert gewesen.
Nach Branchen betrachtet, sieht die Situation wie folgt aus: Verbessert hat sich Qualität der Deklarationen gegenüber dem Vorjahr bei Baumärkten, Gartencentren, Möbelhäusern und beim Versandhandel. Verschlechtert hat sie sich im Möbelfachhandel. Das BFK erachtet diese Resultate als «insgesamt erfreulich», da sich gegenüber dem Vorjahr eine deutliche Verbesserung feststellen lasse.
Verwaltungsstrafverfahren und Bussen bei rund einem Drittel der Unternehmen
Bei rund einem Drittel der Unternehmen, deren Deklarationen vom BFK beanstandet worden sind, hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet und gegen die verantwortlichen Personen Bussen verhängt. Bei den übrigen Unternehmen seien nur geringfügige Verstösse gegen die Deklarationsvorschriften vorgelegen, schreibt das BFK. Diese Fälle habe das WBF als besonders leicht beurteilt und keine Sanktionen ergriffen.
Wie das BDK weiter mitteilt, habe die gute Zusammenarbeit mit den Unternehmen dazu geführt, dass diese die fehlerhaften Deklarationen innerhalb der festgesetzten Fristen berichtigt haben. Nach Abschluss der Kontrollen konnten die Konsumentinnen und Konsumenten korrekt über die Holzdeklaration informiert werden. Man habe keine Berichtigungsverfügung erlassen müssen. (mai/mgt)