Baurekursgericht lehnt Umbaupläne für das Zürcher Rathaus ab
Das Baurekursgericht des Kantons Zürich hat weitreichende Umbaupläne für das Zürcher Rathaus mit seinem am Dienstag veröffentlichten Urteil gestoppt: Es gab dem Rekurs des Heimatschutzes recht, der forderte, dass das Ende des 17. Jahhunderts errichtete Gebäude nicht ausgehöhlt werden soll. - Die Eingriffe gehen laut dem Urteil des Baurekursgericht zu weit, wie einer Medienmitteilung des Zürcher Heimatschutzes zu entnehmen ist.
Quelle: Juliet Haller, Baugeschichtliches Archiv
Die Zürcher Baubdirektion muss bei ihren Umbauplänen für das Rathaus an der Limmat über die Bücher.
Die kantonale Baudirektion beabsichtigte, den historischen Ratssaal aus dem ersten in das zweite Obergeschoss zu verlegen und die Zuschauertribüne in das Dachgeschoss zu verschieben, heisst es weiter. Nach Auffassung des Gerichts sowie der kantonalen und eidgenössischen Denkmalpflege-Kommissionen kämen diese Eingriffe einer teilweisen Auskernung gleich. Dadurch werden gemäss Heimatschutz die barocke Dachkonstruktion sowie der historische Ratssaal weitgehend zerstört.
Trotz zweier fachlich verbindlicher Gutachten, die die Pläne als unverhältnismässig und nicht akzeptabel einstuften, hatte die Baudirektion zunächst an dem Vorhaben festgehalten. Der Heimatschutz konnte den integralen Erhalt des Gebäudes schliesslich durch das Verbandsbeschwerderecht erwirken, womit eine gerichtliche Überprüfung der bereits behördlich abgesegneten Pläne erzwungen wurde.
Kantonsrat tagt im Kreis Vier, in der Bullingerkirche
Thomas Maag von der Zürcher Baudirektion bestätigt den Erhalt des Urteils. "Wir prüfen das Urteil und das weitere Vorgehen", teilte er am Mittwoch auf Anfrage von Keystone-SDA mit. Wann das Rathaus instandgesetzt werden soll, konnte die Baudirektion noch nicht mitteilen. Maag hält aber fest: "Wir haben sowohl vom Regierungsrat als auch vom Kantonsrat den Auftrag erhalten, das Rathaus instandzusetzen und die Platzverhältnisse soweit zu optimieren, dass sie einem modernen Ratsbetrieb gerecht werden." Einen Auftrag für die Suche nach alternativen Standorten gebe es nicht. Bis es so weit ist, wird der Kantonsrat im Provisorium in der Bullingerkirche tagen. Dorthin sind der Zürcher Kantonsrat und das Zürcher Parlament angesichts der bevorstehenden Sanierung des altehrwürdigen Rathauses umgezogen.
Enge Platzverhältnisse im barocken Rathaus
Auf die Idee des Umbaus kamen der Kantons- und der Regierungsrat aufgrund der engen Platzverhältnisse im Rathaus. Das zwischen 1694 und 1698 erstellte Gebäude ist zwar baukünstlerisch ausserordentlich wertvoll, doch eigne es sich nicht für einen modernen Ratsbetrieb. Ursprünglich standen denn auch zwei Umbauvarianten zur Wahl: Eine sah eine Optimierung des bestehenden Saals mit einer komplett neuen Bestuhlung vor, die andere den am Ende von Kantons- und Regierungsrat bevorzugten Neubau im zweiten Obergeschoss. Aufgrund der beengten Raumverhältnisse wichen der Zürcher Kantonsrat und das Zürcher Stadtparlament während der Coronapandemie in die geräumigeren Messehallen aus. (sda/mai)