Wohninitiativen stossen im Zürcher Kantonsrat auf wenig Zustimmung
Gestern Montag debattierte der Zürcher Kantonsrat drei Initiativen zur kantonalen Wohnungspolitik: Zwei Volksinitiativen aus dem links-grünen Lager haben einen schweren Stand im Parlament, aber auch eine Initiative des Hauseigentümerverbands stiess auf wenig Unterstützung.
Gestern standen drei von den insgesamt fünf hängigen Volksinitiativen zum Thema Wohnungspolitik beim Kantonsrat im Fokus. Nicht allzu vielversprechend dürfte es für die beiden links-grünen Initiativen aussehen: Sowohl die Wohnschutz-Initiative des Mieterverbands als auch die Wohnungsinitiative der Grünen werden wohl am Widerstand von Bürgerlichen Parteien, von GLP und Mitte scheitern.
Besser steht es um den den Gegenvorschlag der FDP zur Wohnschutz-Initiative im Kantonsrat: Der Gegenvorschlag verplfichtet Eigentümerinnen und Eigentümer dazu, bei Bauvorhaben, die mehr als 20 Mietparteien betreffen, zu prüfen, ob sich Kündigungen vermeiden oder deren Anzahl verringern lassen. Bei Massenkündigungen müssten die Mieter zwölf Monate im Voraus vorgewarnt werden. Bei der Wohnschutz-Initiative selbst sollen Gemeinden weiterreichende Möglichkeiten eingeräumt werden, um so Leerkündigungen zu erschweren oder zu verhindern. Für Abbrüche, Umbauten und Renovationen sieht die Iniative eine Bewilligungspflicht vor, mit dem Ziel bezahlbaren Wohnraum zu erhalten.
Ein Gegenvorschlag der EVP hält an der Kernforderung der Initiative fest, will jedoch Liegenschaften mit weniger als 20 Wohnungen von der Bewilligungspflicht ausnehmen.
Auch die Wohnungsinitiative der Grünen hat es schwer
Des Weiteren beschäftigte sich der Kantonsrat gestern mit der Wohnungsinitiative der Grünen. Der Entscheid zum Eintreten auf den Gegenvorschlag ist an der Sitzung des Kantonsrats am Montag mit 113 zu 59 Stimmen deutlich ausgefallen. Ein Entscheid zur Initiative selber fiel noch nicht. Auch der Gegenvorschlag kann erst nach einer zweiten Lesung endgültig gutgeheissen werden.
Gemäss der Wohnungsinitiative sollen Kanton und Gemeinden den Verfassungsauftrag erhalten, für ein ausreichendes und bedarfsgerechtes Wohnungsangebot zu sorgen und ökologische Bauweisen zu fördern. Ausserdem verlangt sie eine kantonale öffentlich-rechtliche Anstalt, die günstige Wohnungen bereitstellt und gemeinnützige Wohnbauträger unterstützt, sie soll ein Startkapital von 500 Millionen Franken erhalten.
Der Gegenvorschlag geht weniger weit: Hier sollen Kanton und Gemeinden auf Verfassungsebene beauftragt werden, günstige Rahmenbedingungen für ein "ausreichendes und bedarfsgerechtes Wohnungsangebot" zu schaffen. Diese Rahmenbedingungen soll der Regierungsrat innert drei Jahren konkretisieren und dem Kantonsrat vorlegen.
Wohneigentums-Initiative des Hauseigentümerverbands gescheitert
Die Wohneigentums-Initiative des Hauseigentümerverbands fordert, dass Kanton und Gemeinden im Grundsatz das selbst genutztes Wohneigentum gleich stark wie den gemeinnützigen Wohnungsbau fördern sollen. Sie wurde vom Kantonsrat mit 109 zu 58 Stimmen abgelehnt.
Sowoehl Wohnschutz-Initiative als auch die Wohnungsinitiative sowie die dazugehörigen Gegenvorschläge werden an einer der kommenden Sitzungen des Kantonsrats in zweiter Lesung beraten. Bei allen drei Initiativen werden voraussichtlich die Stimmberechtigten das Wort haben. (sda/mai)