Wohnen: Bundesrat will missbräuchliche Mietzinsen stärker bekämpfen
Die Mietpreis-Initiative lehnt der Bundesrat zwar ab. Er will aber mit einem indirekten Gegenvorschlag klare, transparente gesetzliche Regeln zum Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen festlegen. Dies hat er heute Freitag beschlossen.
Die am 23. Juni eingereichte Mietpreis-Initiative fordert, dass Mieten automatisch und regelmässig überprüft werden, ausserdem sollen missbräuchlich hohe Mieten sollen ausserdem gesenkt werden. Nach Ansicht des Bundesrates ist das Volksbegehren ist sehr aufwendig n der Umsetzung. Zudem befürchtet er, dass die Initiative einen Rückgang der Investitionen in den Wohnungsbau zur Folge hat, ohne dass sie zu einem wirksamen Missbrauchsschutz zu führen.
Mit seinem Vorschlag erübrige sich eine automatische und regelmässige Mietzinskontrolle, wie sie die Volksinitiative fordert, schrieb der Bundesrat zum Entscheid. Konkret sieht der Bundesrat im Wesentlichen eine statistische Vergleichsmiete für die Festlegung des Anfangsmietzinses und eine Indexierung im laufenden Mietverhältnis vor. Eine automatische und regelmässige Mietzinskontrolle durch die Behörden wäre damit unnötig.
Schneller und einfacher missbräuchliche Mietzinsen feststellen
Mit dem indirekten Gegenvorschlag erkenne man an, dass die derzeit geltenden Regeln zu missbräuchlichen Mietzinsen komplex und zuweilen undurchsichtig seien, hiess es weiter. Die aus dem Gegenvorschlag im Gesetz festgelegten Regeln würden künftig den Mietenden und Vermietenden ermöglichen, rascher und einfacher festzustellen, ob ein Mietzins missbräuchlich sei.
Wie der Bundesrat nun weiter schreibt, hat er das Departement für WIrtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beauftragt, einen konkreten Gesetzesvorschlag zu erarbeiten. Dazu wird im ersten Halbjahr 2027 eine Vernehmlassung durchgeführt, so dass er gemäss gesetzlichen Fristen bis Ende 2027 die Botschaft ans Parlament verabschieden kann. (sda/mai)