14:20 BAUBRANCHE

Aushub in Mitholz: Zwei Jahre bedingt für Transportunternehmer gefordert

Teaserbild-Quelle: Kurt Michel, pixelio.de

Ein Transportunternehmer muss sich seit Mittwoch vor dem Wirtschaftsstrafgericht in Bern verantworten. Er soll illegal teilweise belastete Materialien im Steinbruch Mitholz im Berner Oberland entsorgt haben. Die Staatsanwaltschaft fordert eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren.

Der Transportunternehmer habe stärker verschmutztes Material jeweils korrekt entsorgt, hielt der Staatsanwalt am Mittwoch in seinem Plädoyer dem Beschuldigten zugute. Hingegen habe sich der Unternehmer bei leichter verschmutztem Material ein lukratives aber dennoch unerlaubtes Geschäftsmodell aufgebaut.

Er habe wenig verschmutztes Material von Auftraggebern entgegengenommen und dieses, nicht wie vereinbart, in dafür vorgesehene, teurere Deponien gebracht. Stattdessen habe er das Material als «sauberer Aushub» umdeklariert oder von Chauffeuren umdeklarieren lassen und es dann zur Auffüllung in den billigeren Steinbruch Mitholz geliefert. Die Differenz habe der Beschuldigte eingestrichen, führte der Staatsanwalt aus.

Der Beschuldigte habe einige kriminelle Energie aufgewendet, um den Auftraggebern die teurere Entsorgung vorzugaukeln. Der Staatsanwalt kam auf 139 illegale Ladungen in Mitholz in den Jahren 2016 und 2017. 29 Mal fuhr der Beschuldigte selber, die restlichen Fahrten tätigten Chauffeure. Sie wurden bereits gebüsst und haben die Strafe akzeptiert. Sie berichteten laut Staatsanwalt glaubhaft über die Abläufe.

Konkurrent liess Geschäftsgebaren auffliegen

Der Chef habe stets Bilder oder eine Beschreibung des Materials verlangt und die Chauffeure dann je nachdem angewiesen, das Material als sauberen Aushub zu deklarieren und nach Mitholz zu bringen. Wer nicht parierte, habe Krach mit dem Chef riskiert.

Wenn man dem Material nichts ansehe, könne die Verschmutzung ja nicht so tragisch sein, sei das Motto des Beschuldigten gewesen, so der Staatsanwalt. Ein Konkurrent liess das Geschäftsgebaren des Beschuldigten schliesslich auffliegen.

Der Staatsanwalt verlangte eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten für das Geschäftsgebaren des «Transpörtlers». Allerdings habe der Mann auch unter der Berichterstattung über das Fischsterben im unterhalb des Steinbruchs gelegenen Blausee gelitten, kam der Staatsanwalt zum Schluss.

Vor Jahren gelangten die illustren Besitzer des Ausflugsziels mit Fischzucht mit ihrem Verdacht medienwirksam an die Öffentlichkeit, dass aus dem oberhalb gelegenen Steinbruch Schadstoffe ausliefen und zu dem Fischsterben geführt hätten. Messungen hätten keine entsprechenden Belastungen ergeben, betonte der Staatsanwalt. (sda)

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