13:38 BAUBRANCHE

Thurgauer Parlament befürwortet Landkauf für Projekt Wil West

Teaserbild-Quelle: zvg, wilwest.ch

Der Thurgauer Grosse Rat hat am Mittwoch den Landkauf auf dem Gebiet Wil West befürwortet. Damit sollen vom Kanton St. Gallen Grundstücke zur Realisierung des Entwicklungsprojekts am Stadtrand von Wil SG übernommen werden. 

Luftbild Areal Wil West im Kanton Thurgau

Quelle: zvg, wilwest.ch

Luftbild des Entwicklungsgebiets Wil West mit Blick auf den Arealteil Münchwilen.

Das wirtschaftliche Entwicklungsprojekt an der Kantonsgrenze zu Wil SG soll trotz Abstimmungsniederlage im Kanton St. Gallen eine Zukunft haben. Das Thurgauer Kantonsparlament hiess einen Vorvertrag zum Kauf von betroffenen Grundstücken gut. Ein Antrag aus den Reihen der SVP scheiterte, die kantonale Stimmbevölkerung an der Urne abschliessend über das Geschäft entscheiden zu lassen. 

Der Kanton St. Gallen bietet dem Thurgau rund 125'000 Quadratmeter Land im Wert von 20,3 Millionen Franken an. Nach Abzug für Kompensationen von Fruchtfolgeflächen und Mehrwertabgaben beläuft sich der Preis für den Thurgau auf 10,3 Millionen Franken. 

Die Grundstücke in St. Galler Besitz auf Thurgauer Territorium gehören dem Entwicklungsgebiet Wil West an, wo bis zu 3000 qualifizierte Arbeitsplätze entstehen und das wirtschaftliche Wachstum der Region Wil stattfinden sollen. Das Projekt sieht vor, sämtliche Verluste von Landwirtschaftsboden anderswo zu kompensieren. 

Unter anderem ein vom Projekt abhängiger Autobahnanschluss, zwei Bahnhaltestellen und Busanbindungen sollen schliesslich eine Verkehrsentlastung der Stadt Wil und ihrer Region herbeiführen. 

Mögliche Abstimmung im Kanton St. Gallen 

Im September 2022 lehnten die St. Galler Stimmberechtigten einen Projektkredit für Wil West von 35 Millionen Franken überraschend ab. Damit hätte der Kanton St. Gallen die Erschliessung, Entwicklung und Vermarktung des künftigen Wirtschaftsgebietes vorfinanzieren wollen. 

Nun soll das Land in den Besitz des Kantons Thurgau gehen, der es später an geeignete Investoren beziehungsweise Arealentwickler veräussern will. Allerdings könnte im Kanton St. Gallen noch das Ratsreferendum gegen den Landverkauf ergriffen und eine erneute kantonale Volksabstimmung erzwungen werden. (sda) 


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