St. Gallen: Kein Tempo 30 auf Kantonsstrassen
Der St. Galler Kantonsrat hat in erster Lesung faktisch ein Verbot für Tempo-30-Zonen auf Kantonsstrassen und Gemeindestrassen erster Klasse beschlossen. Nun suchen die lärmgeplagten Gemeinden nach Alternativen zur Temporeduktion.
Quelle: Zvg
Der St. Galler Kantonsrat hat in erster Lesung faktisch ein Verbot für Tempo 30 auf Kantonsstrassen beschlossen.
Die Mehrheit des St. Galler Kantonsrats hat ein faktisches Verbot von Tempo-30-Zonen auf Kantonsstrassen sowie auf Gemeindestrassen erster Klasse in erster Lesung beschlossen. Ausnahmen sind nur noch in wenigen Fällen möglich.
Das Gesetz ist noch nicht in Kraft. Es braucht dafür noch eine zweite Lesung im Juni, sowie die Schlussabstimmung. Aber es wird mit einem Moratorium für neue Tempo-30-Zonen bereits umgesetzt. Deshalb suchen Gemeinden andere Massnahmen zur Verkehrsberuhigung. Hierzu liegen auch bereits zwei Vorstösse aus dem Kantonsrat vor.
Quelle: Wolbert Marten/TU Wien
Als Alternativen werden beispielsweise Lärmschutzwände und Flüsterbeläge erwogen.
Massnahmen evaluieren
Der eine Vorstoss verlangt, dass der Kanton bauliche oder raumplanerische Massnahmen evaluiert: Aufgezählt werden «lärmarme Beläge, Schallschutzfenster oder Lärmschutzwände». Dies werfe Fragen nach den Kosten, der Wirksamkeit und der Verhältnismässigkeit auf. Tempo-30-Zonen seien im Vergleich dazu «günstig, rasch umsetzbar und dauerhaft wirksam».
Zum Thema lärmarme Beläge laufen im Kanton St. Gallen seit 2023 umfangreiche Versuche. Poröse Strassenbeläge können Schallwellen besser absorbieren als herkömmliche Beläge. Die Abrollgeräusche der Pneus werden gedämpft. Das Tiefbauamt testet zudem an sieben ÖV-Haltestellen im Kanton die Haltbarkeit solcher Beläge aus. Dort sind die Beanspruchung hoch, weil die Busse regelmässig bremsen und wieder anfahren müssen.
Risse und Fahrrillen bei Belägen
Im letzten Herbst gab der Kanton bekannt, dass einer der Beläge bereits ausgewechselt werden musste. Nach kurzer Zeit seien Fahrrillen und Risse aufgetreten. Das starke Gefälle und die hohen Frequenzen des öffentlichen Verkehrs hätten den Belag zusätzlich belastet. Eine robustere Variante wurde eingebaut.
Im andere Vorstoss aus dem Kantonsrat wird nach den Kosten der Alternativen von Tempo 30 gefragt: Die Regierung soll erklären, mit welchen Mehrkosten sie für Lärmsanierungen insgesamt rechnet, die sich aus der neuen Praxis ergeben.
Die Debatte von letzter Woche im Rat zeigte, dass ein faktisches Verbot für einzelne Gemeinden zu Problemen führen könnte. Ausserhalb der SP-Grüne-GLP-Fraktion äusserten sich etwa der Stadtpräsident von Lichtensteig oder der Gemeindepräsident von Sargans (beide aus der Mitte-EVP-Fraktion) ablehnend. (SDA/bk)