Rosengartenstrasse in Zürich: Stadtrat ist «befremdet» über Regierungsrat-Entscheid
Der Streit um Zürichs Rosengartenstrasse zwischen Stadt und Kanton schwelt seit Jahren. Aktuell sagte der Kanon Nein zwei Fussgänger- und Veloquerungen, dies nachdem er bereits eine 30-Stundenkilometer-Limite abgelehnt hatte.
Auf der Verkehrsader sind täglich 55'000 Autos unterwegs, 3000 Anwohnerinnen und Anwohner leben hier über dem Lärm-Immissionsgrenzwert, 1000 laut dem Tiefbau- und Entsorgungsdepartement gar über dem Alarmwert. Ursprünglich wollte der Kanton die Auswirkungen der Verkehrslawine mit einem Tunnel entschärfen, doch das Stimmvolk des Kantons lehnte das eine Milliarde schweren Projekt im 2020 ab.
Dann wollte der Stadtrat auf der Rosengartenstrasse das Tempo auf 30 Stundenkilometer limitieren. Dazu sagte die Kantonspolizei Nein, weil sich die geplante Geschwindigkeitsbegrenzung auf das Strassennetz ausserhalb der Stadt auswirken könnte und die Limite deshalb der Zustimmung des Kantons bedarf. Die Stadt legte Rekurs ein, dieser landete schliesslich beim Verwaltungsgericht. Dieses entschied, dass der Regierungsrat den Rekurs einer Prüfung unterziehen muss.
Simone Brander sieht «keinen sachlichen Grund» für das Nein des Regierungsrats
Dass der Regierungsrat den Entscheid der Richter stützt steht jetzt ebenfalls fest: Er erteilte dem Strassenbauprojekt, dass die Situation entschärfen, soll keine Genehmigung. Konkret geht es um zwei neue Fussgänger- und Veloquerungen mit Lichtsignalen, auf der Höhe der Lehenstrasse und der Wibichstrasse.
Der Stadtrat sei befremdet über den Entscheid, heisst es im Communiué des Tiefbau- und Entsorgungsdepartements. «Das Vorhaben am Rosengarten ist sorgfältig ausgearbeitet und breit abgestützt», wird Tiefbauvorsteherin Simone Brander dazu in der Medienmitteilung zitiert. «Es gibt keinen sachlichen Grund für den Regierungsrat, es nicht zu genehmigen.» Wie es weiter heisst, will der Stadtrat den Entscheid prüfen und gegebenenfalls Rechtsmittel ergreifen. (mai/mgt)