12:12 BAUBRANCHE

Parlament spricht Geld für gemeinnützigen Wohnungsbau

Teaserbild-Quelle: Etienne Girardet, Unsplash

Der Bund fördert den gemeinnützigen Wohnungsbau mit mehr Geld. Nach dem Nationalrat hat am Dienstag auch der Ständerat einer Aufstockung des entsprechenden Fonds zugestimmt. Zudem genehmigte er einen Verpflichtungskredit zur Weiterführung der bisherigen Förderung mittels Bürgschaften bis 2033.

Balkone einer Wohnüberbeuung

Quelle: Etienne Girardet, Unsplash

Der Bund fördert den gemeinnützigen Wohnungsbau mit mehr Geld. (Symbolbild)

Die kleine Kammer hatte am Dienstag über zwei Vorlagen zu entscheiden. Mit 33 zu 10 Stimmen und mit einer Enthaltung hiess sie eine Aufstockung des sogenannten Fonds de Roulement um 150 Millionen Franken für die Jahre 2030 bis 2034 gut. Der Fonds gewährt Darlehen für Neubauten, Erneuerungen und den Kauf von Liegenschaften.

Weiterführen will der Ständerat auch das Bürgschaftsinstrument für die Wohnraumförderung. Indem der Bund für Anleihen der Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger bürgt, verbessern sich die Finanzierungskonditionen. Wie vom Bundesrat beantragt, genehmigte die kleine Kammer dafür einen Verpflichtungskredit von 1,92 Milliarden Franken für 2027 bis 2033. Sie fällte ihren Entscheid mit 36 zu 8 Stimmen ohne Enthaltungen.

Der Nationalrat hatte beiden Vorlagen bereits in der Frühjahrssession zugestimmt. Die beiden Beschlüsse sind damit unter Dach. Da sie nicht dem Referendum unterstehen, gibt es keine Schlussabstimmung.

Bezug zu Abstimmung vom 14. Juni

Mit seinen Entscheiden folgte der Ständerat einer knappen Mehrheit seiner vorberatenden Kommission. Eine starke Minderheit aus den Reihen von FDP und SVP beantragte ohne Erfolg Nichteintreten auf beide Geschäfte. Eine Ausweitung der Förderung sei angesichts der Finanzlage des Bundes nicht zu verantworten, argumentierte sie.

Die Debatte im Ständerat stand indirekt im Zusammenhang mit der Abstimmung vom 14. Juni über die Initiative «Keine 10-Millionen-Schweiz» der SVP. Der Bundesrat hatte bereits im September 2025 explizit einen Zusammenhang zwischen der Fonds-Aufstockung und dem Volksbegehren hergestellt.

Er lehne zwar die Initiative ab, anerkenne jedoch die Herausforderungen, die mit dem Bevölkerungswachstum und der Zuwanderung verbunden seien, schrieb er damals. Die Auswirkungen von Bevölkerungswachstum und der Zuwanderung zeigten sich in einem ohnehin schon angespannten Markt, erklärte Wirtschaftsminister Guy Parmelin bereits im März im Nationalrat.

Zwischen 2020 und 2025 sank die Leerwohnungsziffer nach Angaben des Bundes vom Februar gesamtschweizerisch von 1,72 auf 1 Prozent. Nicht nur die grossen Städte und touristischen Zentren seien betroffen, sondern zunehmend auch kleinere Städte und Agglomerationen.

«Bisheriger Umfang»

Wohnungsknappheit stehe auf dem Sorgenbarometer der Schweizerinnen und Schweizer in vielen Regionen weit oben, sagte auch Kommissionssprecher Pirmin Bischof (Mitte/SO). Die vorgeschlagenen Massnahmen führten im Grunde nur dazu, dass die bewährten Instrumente im bisherigen Umfang weitergeführt werden könnten.

Hannes Germann (SVP/SH) warb dagegen für Nichteintreten. Er sprach von einem fragwürdigen Markteingriff. Es handle sich um eine «staatliche Finanzierung von Privilegien für wenige». Oftmals profitierten auch Gutverdienende. «Statt Wohnungen zu subventionieren, sollte zur gezielten Unterstützung bedürftiger Menschen übergegangen werden.»

Gerade für junge Familien sei die Situation auf dem Wohnungsmarkt zu einer riesigen Belastung geworden, sagte Tiana Angelina Moser (GLP/ZH). Dabei gehe es zunehmend auch um Haushalte mit mittleren Einkommen.

Kritik am Raumplanungsgesetz

Die bisherigen Instrumente zur Wohnbauförderung entfalteten kaum noch Wirkung, widersprach Hans Wicki (FDP/NW). Er warb dafür, die Bewilligungsverfahren für Bauprojekte zu vereinfachen und kritisierte, das Raumplanungsgesetz erschwere Einzonungen übermässig. Es sei «letztlich der Verursacher der Wohnungsnot».

Die verschiedenen Massnahmen gegen Wohnungsknappheit gegeneinander auszuspielen, bringe nichts, befand dagegen Eva Herzog (SP/BS). Sie wies das finanzpolitische Argument der Gegnerseite zurück: Die Darlehen und Bürgschaften kosteten den Bund nichts, im Gegenteil. Aus den Darlehen erhalte der Bund Zinseinnahmen.

Unterstützung erhielt Herzog von Matthias Michel (FDP/ZG). In seinem Heimatkanton führe die Objektförderung dazu, dass es überhaupt bezahlbaren Wohnraum gebe. Ohne diese Voraussetzung sei es auch nicht möglich, Personen subjektiv zu unterstützen.

Wie schon im Nationalrat beantragte die Ratslinke eine stärkere Aufstockung der Mittel. Herzog und Pierre-Yves Maillard (SP/VD) wollten eine Fonds-Aufstockung um 300 Millionen Franken und einen Verpflichtungskredit von gut 2,3 Milliarden Franken für Bürgschaften. Allerdings fand sich dafür im Ständerat ebensowenig eine Mehrheit wie zuvor in der grossen Kammer. (Michael Schneider, Keystone-SDA)

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