11:45 BAUBRANCHE

Obwaldner Regierungsrat legt neues Planungs- und Baugesetz vor

Teaserbild-Quelle: Rainer Sturm, pixelio.de

Die Stimmbevölkerung der Obwaldner Gemeinden soll auch künftig zwingend über Änderungen der kommunalen Bau- und Zonenordnung abstimmen. Das sieht der Obwaldner Regierungsrat im neuen Planungs- und Baugesetz vor.

Das neue Planungs- und Baugesetz fasst zur besseren Übersicht das bisherige Baugesetz und die zugehörige Verordnung in einem Erlass zusammen. Wo möglich und mit Bundesrecht vereinbar, seien zudem Vereinfachungen vorgenommen worden, um Verfahren zu beschleunigen, teilte der Regierungsrat am Mittwoch mit.

So wurden etwa die kantonalen Abstandsvorschriften flexibler gestaltet und den Gemeinden zur besseren Berücksichtigung von örtlichen Gegebenheiten mehr Kompetenzen eingeräumt. Durch präzisere Definitionen und zusätzliche Regelungen werde ausserdem die Rechtssicherheit erhöht und die Praxisanwendung erleichtert.

Zwischen Juni und September 2024 gingen im Rahmen der Vernehmlassung Rückmeldungen ein. Die Zusammenführung sei von vielen positiv aufgenommen worden. Breite Zustimmung fand auch die Schaffung der gesetzlichen Grundlage für die Digitalisierung der Planungs- und Bauverfahren. Auch die flexibleren Abstandsvorschriften wurden positiv bewertet.

Verzicht auf fakultatives Referendum

Auf Kritik stiess aber die vorgesehene Einführung des fakultativen Referendums bei Anpassungen der Bau- und Zonenordnung. Der Regierungsrat sieht gemäss Mitteilung deshalb davon ab. Damit müssen Änderungen wie bisher der Stimmbevölkerung der Gemeinden vorgelegt werden. Ausnahmen bildeten rein technische Anpassungen oder Anpassungen aufgrund rechtskräftiger Strassen- und Wasserbauprojekte. 

Im Zuge des neuen kantonalen Gesetzes arbeiteten die Obwaldner Gemeinden auch ein Muster-Bau- und Zonenreglement aus. Dieses soll für eine Harmonisierung der kommunalen Bauvorschriften sorgen. Es ist unter https://musterbzr-ow.ch/ abrufbar.

Über den Gesetzesentwurf des Regierungsrats wird der Kantonsrat voraussichtlich an seinen Sitzungen im Oktober und Dezember 2025 beraten. (pb/mgt/sda)

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