Neues Förderprogramm für energetische Sanierungen liegt vor
Nach einem Sparauftrag des Parlaments schickt der Bundesrat ein neu konzipiertes Förderprogramm für energetische Sanierungen von Gebäuden in die Vernehmlassung. Im Gegensatz zu heute soll die Finanzierung dieses Förderprogramms neu ausschliesslich aus dem zweckgebundenen Anteil der CO2-Abgabe erfolgen und nicht mehr auch aus dem allgemeinen Bundeshaushalt.
Quelle: Tim Reckmann, ccnull.de, CC-BY 2.0
Der Bundesrat hat ein neu konzipiertes Förderprogramm für energetische Sanierungen von Gebäuden in die Vernehmlassung geschickt. Bild: Thermografie eines Gebäudes.
Wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte, geht die mit dem neuen Förderprogramm verbundene Revision der Energieverordnung bis zum 11. Februar in eine Vernehmlassung. Anfang 2028 soll die neue Lösung in Kraft treten. Gemäss Mitteilung beruht das neue Förderprogramm auf einem Dokument, das der Bund zusammen mit den Kantonen erarbeitet hat.
Es ist Teil der Vernehmlassungsunterlagen und enthält die Massnahmen mit den Förderbedingungen und den Mindestförderansätzen, welche die Kantone einhalten müssen, um Globalbeiträge aus der CO2-Abgabe zu erhalten. Die Konferenz kantonaler Energiedirektorinnen und -direktoren (EnDK) hat dieses gemeinsame Fördermodell von Bund und Kantonen (GFM) Ende August bereits verabschiedet. Die Kantone können frei entscheiden, welche der Massnahmen sie umsetzen, und sie bleiben für den Vollzug verantwortlich. Mit eigenen Mitteln können sie zudem zusätzliche Massnahmen fördern.
Nutzung bestehender Strukturen
Die bisherigen Förderungen des CO2-Gesetzes (Gebäudeprogramm) und des Energiegesetzes (Impulsprogramm) führt der Bundesrat gemäss dem neuen GFM zu einem Programm zusammen. Dies erlaube die weitere Nutzung bestehender Strukturen bei Globalbeiträgen, Finanzabwicklung und Gesuchsprozessen. Zudem lasse sich das neue Programm rasch in kantonale Förderprogramme integrieren. Ziel seien eine effizientere Förderung und weniger Mitnahmeeffekte, heisst es.
Die vorgeschlagenen Anpassungen sollen die Wirkung der Förderung verbessern. Der Bund konzentriert sich auf den Ersatz fossiler Heizungen durch erneuerbare Energien, die Förderung der Energieeffizienz der Gebäudehülle, umfassende Gebäudesanierungen sowie energetisch beste Neubauten (Minergie). Für diese Massnahmen stellt der Bund bis zum 31. Dezember 2034 jährlich maximal 410 Millionen Franken bereit.
Da das neue Förderprogramm in nächster Zeit noch nicht von den relevanten Gremien verabschiedet werden kann, gilt für 2027 eine Übergangslösung. Der Bund zahlt aber nichts mehr aus dem allgemeinen Budget an das Impulsprogramm. Wie die Mittel auf die Kantone verteilt und welche Massnahmen gefördert werden, richtet sich 2027 weiterhin nach dem bisherigen Gesetz.
Bundesrat wollte Streichung
Das Parlament entschied im März, das kantonale Gebäudeprogramm fortzusetzen, aber zu reduzieren. Der Bundesrat wollte es streichen. Die eidgenössischen Räte sparten so laut damaligen Angaben jährlich nicht 400 Millionen, sondern rund 200 Millionen Franken ein.
Der Bundesrat schreibt in den Vernehmlassungsunterlagen, die heute für die Förderung im Gebäudebereich verfügbaren Bundesmittel würden durch das GFM von rund 450 bis 600 Millionen Franken pro Jahr auf einen Maximalbetrag von 410 Millionen Franken pro Jahr reduziert. (sda/mgt/pb)