GAV-Löhne sind im Schnitt um 0,8 Prozent gestiegen
Die Sozialpartner der wichtigsten Gesamtarbeitsverträge (GAV) in der Schweiz hatten für 2026 im Schnitt eine Erhöhung der Effektivlöhne um 0,5% und der Mindestlöhne um 0,8% beschlossen. Von der Effektivlohnerhöhung sind 0,3% individuell und 0,2% kollektiv zugesichert worden. Dies zeigt die Erhebung über die gesamtarbeitsvertraglichen Lohnabschlüsse des Bundesamts für Statistik.
Im Rahmen der wichtigsten Gesamtarbeitsverträge - das sind diejenigen mit mindestens 1500 unterstellten Personen – haben die Sozialpartner für 2026 eine nominale Effektivlohnerhöhung von durchschnittlich 0,5% vereinbart, gegenüber vergangenen drei Jahren ist dies eher wenig. ( Zum Vergleich: 2025 waren es 1,2%, 2024 2,1%, 2023 2,5%, 2022 0,8% und 2021: 0,4%).
Wie das BFS mitteilt, dürften die GAV-Reallöhne unter Einbezug der Teuerungsprognosen für das Jahr 2026 (+0,6%) dieses Jahr nicht ansteigen. Von den Effektivlohnapassungen sind total knapp 700000 Personen betroffen. (Zum Vergleich: 2025 waren 600 000 Personen, 2024 613000, 2023 655000, 2022 551000 und 2021waren es 589000).
Effektivlöhne im Schnitt um 0,5% gestiegen
Aufgeteilt nach Sektoren zeigt sich 2026 laut BFS folgendes Bild: Im Sekundärsektor, zu dem auch der Bau gehört, betrug das Effektivlohnwachstum 0,2%. Im Tertiärsektor - darunter fällt auch die Immobilienbranche – belief es sich auf 0,8%. Der Gesamtdurchschnitt liegt bei 0,5%.
Je nach Wirtschaftsabschnitt fallen die Lohnanpassungen unterschiedlich aus: Am tiefsten sind sie im Baugewerbe mit einem Plus von 0,2% und im Verarbeitenden Gewerbe, wo der Lohn im Schnitt um 0,3 Prozent erhöht worden ist. Das grösste Plus verzeichnete der Bereich Verkehr und Lagerei (+1,2%), darauf folgt die Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (+1%).
fWie das BFS weiter schreibt, gliederte sich der durchschnittliche Anstieg der GAV-Löhne von insgesamt 0,5% in 0,3% individuelle und 0,2% kollektive Erhöhungen. Somit sind gut zwei Fünftel oder 45% der für Lohnerhöhungen bestimmten Lohnsumme gleichmässig an die betroffenen Personen verteilt worden. Im Sekundärsektor waren die Erhöhungen mehrheitlich kollektiv (83%), während im Tertiärsektor individuelle Erhöhungen überwogen (64%).
Mindestlöhne erhöhten sich durchschnittlich um 0,8%
Die in den wichtigsten GAV festgelegten Mindestlöhne wurden 2026 um 0,8% angehoben (2025: +1%; 2024: +2%; 2023: +1,9%; 2022: +0,6%; 2021: +0,2%). Für gut 1,8 Millionen Personen gilt ein GAV, in dem normative Bestimmungen festgehalten und Mindestlöhne vereinbart wurden. - Normative Bestimmungen sind verbindliche Regeln wie Mindestlohn, Arbeitszeit oder Kündigungsschutz.
Im Sekundärsektor sind die Mindestlöhne um 0,3% gestiegen, im Tertiärsektor um 0,8%. Nach Wirtschaftsabschnitten betrachtet, sind die Lohnanpassungenn zum Teil recht unterschiedlich. Das Baugewerbe rangiert mit einem Plus von 0,5% im unteren Drittel.
Für die übrigen Wirtschaftsabschnitte sieht es folgendermassen aus: Nicht zuzuordnende Erbringungen (kaufmännische Angestellte und Verkaufspersonal; +2,3%), Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (+1,8%), Erbringung von sonstigen Dienstleistungen wie Wäscherei und chemische Reinigung, Frisör- und Kosmetiksalons (+1,5%), Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (+1,3%), Handel; Instandhaltung und Reparatur von Motorfahrzeugen (+0,8%), Öffentliche Verwaltung (+0,6%), Information und Kommunikation (+0,4%), Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen (+0,3%), Verkehr und Lagerei (+0,3%), Gesundheits- und Sozialwesen (+0,2%), Gastgewerbe / Beherbergung und Gastronomie (+0,2%) sowie Verarbeitendes Gewerbe (+0,1%). (mgt/mai)