09:37 BAUBRANCHE

Drei Nidwaldner Gemeinden erhalten beim Baugesetz mehr Zeit

Teaserbild-Quelle: NormanB - Own work wikimedia CC BY-SA 3.0

Die drei Nidwaldner Gemeinden Beckenried, Dallenwil und Emmetten erhalten Zeit bis 2030, um das neue Planungs- und Baugesetz umzusetzen. Der Landrat hat am Mittwoch die Verlängerung der am 1. Januar 2027 auslaufenden Frist einstimmig beschlossen.

Beckenried im Kanton Nidwalden

Quelle: NormanB - Own work wikimedia CC BY-SA 3.0

Die Nidwaldner Gemeinden Beckenried (im Bild), Dallenwil und Emmetten schaffen die Umsetzung des neuen Planungs- und Baugesetzes nicht fristgerecht.

Erklärtes Ziel der Fristverlängerung ist, ein Baumoratorium in den drei Gemeinden zu verhindern. Dies würde drohen, wenn eine gültige Grundlage für die Behandlung von Baugesuchen fehlt. Nachdem der Landrat auf eine zweite Lesung verzichtete und die Verlängerung sogleich beschloss, bleibt in den betroffenen Gemeinden weiter das bisherige Baugesetz in Kraft.

Die Notwendigkeit der Fristverlängerung war im Rat unumstritten. Der Sprecher der Grünen-SP-Fraktion, Daniel Niederberger, empfahl jedoch nur ein «lauwarmes Ja» und machte seinem Ärger darüber Luft, dass es sich bereits um die dritte Fristverlängerung handelt. Die ursprüngliche Umsetzungsfrist des 2014 revidierten Planungs- und Baugesetzes lief am 1. Januar 2019 aus.

Auch von SVP-Sprecher Josef Odermatt gab es kritische Worte zu hören, insbesondere zur Nicht-Genehmigung des Bau- und Zonenreglements Dallenwil durch den Regierungsrat. Dadurch werde die Umsetzung der Gesetzesvorgaben «unnötig» aufgeschoben.

Verzögerungen durch Beschwerden

In Beckenried und Emmetten verzögern Beschwerden die Inkraftsetzung von neuen Bau- und Zonenreglementen, die mit dem kantonalen Planungs- und Baugesetz konform sind. Es sind Rückzonungen vorgesehen.

Sollte es durch Beschwerden zu weiteren Verzögerungen kommen, kann die Nidwaldner Regierung die Frist nochmals verlängern. Die einzelnen Gemeinden könnten so höchstens zwei weitere Jahre Zeit bekommen.

Das totalrevidierte Nidwaldner Planungs- und Baugesetz (PBG) wird von den Gemeinden im Rahmen der Gesamtrevision ihrer Zonenpläne sowie Bau- und Zonenreglemente eingeführt. Die acht weiteren Nidwaldner Gemeinden haben die Umsetzung vollzogen. (sda/pb)


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