Neue Einspeiseregel soll Zentralschweizer Stromnetze entlasten
Ab 2026 gelten in der Schweiz neue Regelungen für Solaranlagen: Nur noch 70 Prozent der Modulleistung dürfen ins Netz eingespeist werden. Damit soll das Stromnetz entlastet und der Ausbau der Solarenergie erleichtert werden.
Der Anteil von Solarstrom steigt in der Schweiz stark an: 2024 lag er bei zehn Prozent, 2025 werden 14 Prozent erwartet. Der rasche Zubau stelle die Stromnetze aber vor Herausforderungen, heisst es in einer Mitteilung von CKW, ebs Energie AG, Elektrizitätswerke Nidwalden und Obwalden, energieUri, EW Ursern, EWS, Gemeindewerk Beckenried, Gemeindewerke Erstfeld, gwa, Wasser- und Elektrizitätswerk Steinhausen AG und WWZ.
Laut den Zentralschweizer Energieversorgern entstehen vor allem an sonnigen Tagen zur Mittagszeit hohe Belastungsspitzen, wenn alle Solaranlagen gleichzeitig Strom ins Netz speisen. Da die Infrastruktur auf die maximale Leistung ausgelegt sein müsse, führten diese Spitzen zu höheren Netzkosten, die auch von Kunden mitgetragen werden müssten. Damit der Solarausbau weitergehen könne und die Kosten «nicht explodieren», brauche es rasch umsetzbare Entlastungslösungen.
Platz für «tausende zusätzliche Solaranlagen»
Die Grundlage dafür schaffe das neue vom Stimmvolk angenommene Stromgesetz. Eine zentrale gesetzliche Massnahme davon ist eine neue Regelung zur Solarstromeinspeisung. Solaranlagen müssen ab dem 1. Januar 2026 so geplant und in Betrieb genommen werden, dass maximal 70 Prozent der Modulleistung (DC-Nennleistung) ins Netz eingespeist werden. Die Vorgabe gilt auch, wenn bei einer bestehenden Anlage ein neuer Wechselrichter installiert wird.
Die neue Regelung wird gemäss Mitteilung nun von den zwölf Zentralschweizer Energieversorgern ab 2026 umgesetzt. Ziel sei es, die «Mittagsspitzen» im Stromnetz zu reduzieren und Platz für «tausende zusätzliche Solaranlagen» zu schaffen, heisst es. Die Anpassung kann gemäss Mitteilung entweder am Wechselrichter eingestellt oder im Energiemanagementsystem (EMS) konfiguriert werden.
Die Regelung werde in den kommenden Jahren bei den allermeisten Energieversorgern auch auf bestehende Anlagen ausgeweitet, heisst es weiter. Die Art und Weise der Umsetzung und der Zeitplan würden dabei von den jeweiligen Netzbetreibern festgelegt.
Drei Prozent Einbusse des Jahresertrags
Gemäss der Mitteilung führt die Leistungsbegrenzung zu einer Netzentlastung bei nur geringen Ertragseinbussen für die Solaranlagenbesitzer. Von «maximal 3 Prozent» ist im Communiqué die Rede. Für die meisten Anlagen sei der Verlust «deutlich tiefer». Die meisten Anlagebesitzer verbrauchen die selbst produzierte Energie bereits lokal.
Zudem würden die Solaranlagenbesitzer damit dazu animiert, mit geeigneten Massnahmen wie dem Einsatz eines Energiemanagementsystems, durch flexible Verbraucher wie Wärmepumpe, Boiler, Elektroladestation oder einem Batteriespeicher noch mehr Energie lokal zu verbrauchen, heisst es.
Die Regelung entspricht gemäss Communiqué zudem der neuen Branchenempfehlung «Regelung der Einspeisung von Photovoltaikanlagen» des Verbands Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE). Sie wurde in Zusammenarbeit mit der Branche erarbeitet und wird von allen relevanten Verbänden – darunter auch Swissolar – mitgetragen und unterstützt. (pb/mgt/sda)