12:16 BAUBRANCHE

Luzern reicht gegen Soldatenstube-Bewohner Strafanzeige ein

Teaserbild-Quelle: congerdesign, Pixabay

Eigentlich hätte die Gruppe "Familie Eichwäldli" heute Donnerstag die Soldatenstube räumen müssen. Sie hat aber die letzte, von der Stadt Luzern gesetzte Frist verstreichen lassen. Nun hat die Stadt gegen die Bewohner Strafanzeige eingereicht.

Die Gruppe wohnt seit 2018 in der 1935 erbauten Soldatenstube am Murmattweg. Die Stadt will das Haus abreissen, weil es in baulich schlechtem Zustand sei. Sie hat sich daher entschlossen, einen auf zwei Jahre befristeten Gebrauchsleihvertrag mit der Gruppe nicht mehr zu verlängern.

Den Schlüssel zum Gebäude hätten die Bewohnerinnen und Bewohner ursprünglich bereits am Montag zurückgeben sollen. Die Stadt gab ihnen drei weitere Tage Zeit und stellte ein letztes Ultimatum. Sie würden sich aber weiterhin weigern, das Haus zu verlassen, teilte die Stadt am Donnerstag mit.

Deshalb habe man wie angekündigt bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern eine Strafanzeige gegen die Gruppe eingereicht. Die Stadt, die 150'000 Franken für Sicherungs- und Messungsmassnahmen investiert hatte, betonte, es wären weitere Sofortmassnahmen am Bau nötig. Daher komme auch ein befristeter Erhalt der Soldatenstube nicht in Frage.

Familie Eichwäldli wehrt sich gegen Abbruch

Die Bewohnerinnen und Bewohner wehren sich gegen einen drohenden Abriss. Sie hatten zuletzt eine Neubeurteilung des Gebäudes gefordert und angeboten, sämtliche Kosten zu übernehmen, die durch Messungen und Sofortmassnahmen anfallen. Der Stadtrat war darauf aber nicht eingegangen.

In der Folge veröffentlichte die Gruppe Stellungnahmen von Experten bezüglich Zustand, Statik und Erhaltungswürdigkeit der Liegenschaft, die vom bekannten Luzerner Architekten Armin Meili geplant worden war. Zuletzt legte sie gestützt auf ein Bundesgerichtsurteil auch juristische Einschätzungen vor, wonach die Stadt gar keine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs einreichen könne.

Vielmehr müsste sie ihre Interessen auf dem Zivilweg verfolgen mit einer gerichtlichen Ausweisung. Dabei müsste aber auch geprüft werden, ob die Kündigung gültig sei. Diese habe die Gruppe überdies bei der Schlichtungsbehörde angefochten. Falls sie gültig wäre, ersuche man um eine Erstreckung aufgrund eines Härtefalles.

Knappe Mehrheit der Parlamentarier wollte Rückbau überprüfen

Die erste Frist für den Auszug war auf Ende Januar gesetzt. Weil es in der Sache aber Vorstösse im Stadtparlament gab, verschob der Stadtrat diese auf letzten Montag. Obwohl eine knappe Mehrheit der Parlamentarier die Stadtregierung beauftragte, den Abriss zu überprüfen, hielt der Stadtrat schliesslich daran fest. Auch im Quartier stiess das Vorgehen der Stadt auf Kritik. Ein Abbruch käme einer Vernichtung von Volksvermögen gleich, hiess es. Ende Januar demonstrierten mehrere hundert Personen gegen den Abriss.

 In der Stadt Luzern hatten in der Vergangenheit besonders die Besetzungen zweier privater Villen an der Obergrundstrasse für Schlagzeilen gesorgt. 2018 hatte sich zudem eine Gruppe in der städtischen Remise Auf Musegg breitgemacht. Nach Verhandlungen mit der Stadt zog diese freiwillig aus und durfte sich im Gegenzug im ehemaligen Stellwerk der Zentralbahn an der Horwerstrasse in Luzern einrichten. (sda/mai)

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