Kirchgemeinde Zürich schreibt Baurechte für Liegenschaften aus
Die reformierte Kirchgemeinde Zürich schreibt sechs kleinere Liegenschaften im Baurecht aus. Mit der Abgabe der Grundstücke sollen Gemeinschaften und Organisationen in der Stadt Zürich nachhaltigen Wohnraum schaffen.
Die reformierte Kirchgemeinde Zürich ist Eigentümerin von mehreren kleinen Wohnliegenschaften in der Stadt Zürich. Diese werden nicht mehr für kirchliche Zwecke genutzt. Wie sie am Freitag mitteilte, will die Kirchgemeinde mit der Vergabe der Baurechte dazu beitragen, dass in der Stadt Zürich nachhaltiger Wohnraum zu angemessenen Kosten geschaffen werden kann.
Die Entwicklung von Wohnbauten gehöre zu den Kernaufgaben einer Kirchgemeinde, heisst es weiter. Die Baurechtsausschreibung richtet sich gemäss Mitteilung an Trägerschaften, die durch «die geschickte Entwicklung von Liegenschaften» einen hohen Nutzen mit grosser Wirkung erzielen können». Die Kirchgemeinde denkt beispielsweise an private Gruppierungen, kleine Wohngenossenschaften oder Stiftungen.
Bei den ausgeschriebenen Liegenschaften handelt es sich um Grundstücke am Wydäckerring 144, an der Regensdorferstrasse 46, der Ahornstrasse 2, dem Ährenweg 1, der Wunderlistrasse 25 sowie der Ligusterstrasse 1, wie aus den veröffentlichten Unterlagen hervorgeht.
Gesellschaftliche Aspekte berücksichtigt
Die ausgeschriebenen Liegenschaften verfügen laut der Kirchgemeinde über «eine geringe bis mittlere Wohnfläche». Bei guter Nutzung der Ausnützungsreserven biete sich «ein erhebliches Entwicklungspotenzial für zusätzlichen Wohnraum». Der Baurechtszins soll sich an der Tragfähigkeit der zukünftigen Baurechtnehmer orientieren und der Kirchgemeinde Zürich gleichzeitig einen angemessenen Ertrag sichern.
Die Vergabe erfolgt in einem zweistufigen Verfahren nach wirtschaftlichen und qualitativen Kriterien. Neben der Höhe des Baurechtszinses sollen beim Zuschlag auch gesellschaftliche und ökologische Aspekte berücksichtigt werden. Die bestehende Mieterschaft der Liegenschaften kann gemäss Mitteilung mindestens zwei Jahre bis zum Vorliegen einer rechtskräftigen Baubewilligung in den Wohnungen bleiben.
Zum Abschluss des Verfahrens wird das Kirchgemeindeparlament den Baurechtsvertrag genehmigen. (mgt/pb)
Die Unterlagen können unter www.planzeit.ch/de/downloads bezogen werden.