15:26 BAUBRANCHE

Kein Comeback für das Gesetz für preisgünstige Wohnungen im Kanton Bern

Teaserbild-Quelle: aglaya3, Pixabay-Lizenz (Symbolbild)

Im Kanton Bern wird das Gesetz über die Förderung des preisgünstigen Mietwohnungsangebots (PMG) nicht wiederbelebt. Das hat der Grosse Rat am Donnerstag entschieden. Er lehnte eine entsprechende Motion der  Berner SP-Grossrätin und kantonalen Mieterverbandspräsidentin Edith Siegenthaler  ab.


Das Gesetz war 2011 befristet für drei Jahre in Kraft gesetzt worden, um das Angebot an preisgünstigen Mietwohnungen zu fördern. Beiträge gab es zum Beispiel für Standortevaluationen, Machbarkeitsstudien und Konzeptarbeiten. Damit floss das Geld  in einem frühen Projektstadium, dann wenn oftmals andere Geldquellen fehlen. Insgesamt
waren so 52 Projekte unterstützt worden - mit total  1,4 Millionen Franken.

PMG "nicht zielführend und finanzpolitisch nicht verantwortbar"

Sowohl SP als auch Grüne und EVP warben dafür, das Gesetz zu reaktiveren:  Es sei ein effizientes Instrument, um den Herausforderungen im Wohnungsmarkt zu begegnen. Mit wenig Geld könne man viel erreichen. 

Die Mitte-Rechts-Mehrheit sah dies anders: Die Wiederbelebung des PMG sei "nicht zielführend und finanzpolitisch nicht verantwortbar", sagte Martin Lerch (SVP/Langenthal). Die Situation im Mietwohnungsbereich sei in der Tat schwierig, doch gebe es regional grosse Unterschiede. Diesem Umstand sei Rechnung zu tragen. Viele Städte hätten bereits Programme zur Förderung des Wohnungsbaus aufgegleist. Ein sinnvoller Schritt für den Kanton wären optimierte Bau- und Zonenvorschriften. Schliesslich sei es die Aufgabe des Staates, den Markt spielen zu lassen und möglichst gute Rahmenbedingungen schaffen.

Zinsniveau, Teuerung auf Baumaterialien und Unsicherheiten

Auch der Regierungsrat sich mit dem Vorstoss nicht anfreunden. Der Bau von preisgünstigen Wohnungen scheitere nicht an den planerischen Vorgaben, sagte Regierungsrat Christoph Ammann (SP), sondern an anderen Faktoren. Dazu gehörten das Zinsniveau, die Teuerung auf Baumaterialien und Unsicherheiten in Zusammenhang
mit Investitionsentscheiden.

Im 2014 hatte die Ratslinke vergeblich dafür gekämpft, das auslaufende Gesetz weiterzuführen. Die Bürgerlichen machten damals geltend, mit dem Gesetz habe man überall dort Geld ausgegeben, wo es gar keine Wohnungsnot gebe. In Thun, Bern und Interlaken habe man keine Projekte unterstützt, dafür in Gemeinden wie Wynigen. (mai/sda)

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